Seite des Nr. der
Regierungs= Bekannt-
Blattes. machung.
Inha l! t.
10) Bestimmungen über den Zollerlaß von ausländischen Weinen. "
Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Mjl 64. —
11) Berichtigtes Verzeichniß der Zoll= und Steuer- i* 41—63. —
aller Art, welche im Gesammt-Zollvereine dermalen bestehen? 188. —
12) Gesetz vom 28. Juni 1844 über die Zoll= und Steuer-
Säte vom ausländischen Zucker und Sirop für die Periode
vom 1. September 1844 bis dahin 1847 ....... 109.
13) Gesetze vom 20. Februar und vom 14. Juni wegen einigery 1. —
Abänderungen des Zoll-Tarifs (Vereins-Zoll-Tarifs) 3111—113. II.
14) Gesetz vom 28. Juni über die Steuer von dem aus Rüben
erzeugten Rohzucker und von den zur Zuckerbereituns
"
bestimmten Rübrn ... .. .. ......... . .... 110. II.
Zubehörungen von Rittergütern oder Lehengütern dürfen icht
eigenmächtig abgetrennt werden. Gesetz darüber vom 4. September 144. III.
Zucker. Site Rohzucker, Rüben, Steuer= und Zoll-
Satz
Ini schwpbeo. Siehe Beuchel.
Vorstehendes Repertorium ist in Folge Nr. 7 des bei Einführung des
Großherzoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18.
März 1817 und gemäß Rr. 4 der bei Errichtung der Weimarischen Zeitung
erlassenen Verordnung vom 2. März 1832 bearbeitet und abgedruckt worden.
Weimar den 31. Dezember 1844.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Ernst Müller.