Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

negierungs . Platt 
  
  
  
  
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Amme e1. Weimar 31. Dßzenber 181.l 
  
  
    
Bekaunutmachungen. 
II.Mit gnädigster Genehmigung der Durchlauchtigsten Erhalter der Uni- 
versität Jena sind bei der Universitäts-Bibliothek daselbst folgende Einrichtungen 
getroffen worden: 
1) innerhalb der mit dem ersten Montage des Augustmonats beginnen- 
den Woche müssen alljährlich sammtliche aus der Bibliothek entliehene Bücher 
und andere Gegenstände an dieselbe zurückgeliefert werden; 
2) wer hiergegen fehlt, wird durch den Bibliotheksdiener erinnert und 
hat dafür an diesen 5 Sgr. zu bezahlen; 
8) bleibt diese Erinnerung bis zum 1. September des nämlichen Jahres 
fruchtlos, so erfolgt nach Befinden gerichtliche Beibringung des entliehenen Ge- 
genstandes oder seines Geldwerthes; 
4) der Bibliotheks-Vorstand wird jedesmal vierzehen Tage vor dem An- 
fange des Zurücklieferungstermins durch Bekanntmachung im Jenaischen Wochen- 
blatte und am schwarzen Brete zur Zurückgabe der entliehenen Gegenstände 
noch besonders auffordern. 
Wir machen Vorstehendes mit der Bemerkung bekannt, daß sich ein Jeder, 
welcher einen Gegenstand aus der gedachten Bibliothek entleihet, dadurch den 
obigen Bedingungen unterwirft und daß der Bibliotheks-Vorstand zu unnach- 
sichtlicher Handhabung derselben angewiesen worden ist. 
Weimar den 9. Dezember 1844. 
Großherzoglich Sächsische Oberaufscht über die unmittel- 
baren ####stalten für Wissenschaft und Kunst. 
Schweitzer. 
33
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.