negierungs . Platt
für das
Großherzogthu m
Sachsen--Weimar-Eisenach.
Amme e1. Weimar 31. Dßzenber 181.l
Bekaunutmachungen.
II.Mit gnädigster Genehmigung der Durchlauchtigsten Erhalter der Uni-
versität Jena sind bei der Universitäts-Bibliothek daselbst folgende Einrichtungen
getroffen worden:
1) innerhalb der mit dem ersten Montage des Augustmonats beginnen-
den Woche müssen alljährlich sammtliche aus der Bibliothek entliehene Bücher
und andere Gegenstände an dieselbe zurückgeliefert werden;
2) wer hiergegen fehlt, wird durch den Bibliotheksdiener erinnert und
hat dafür an diesen 5 Sgr. zu bezahlen;
8) bleibt diese Erinnerung bis zum 1. September des nämlichen Jahres
fruchtlos, so erfolgt nach Befinden gerichtliche Beibringung des entliehenen Ge-
genstandes oder seines Geldwerthes;
4) der Bibliotheks-Vorstand wird jedesmal vierzehen Tage vor dem An-
fange des Zurücklieferungstermins durch Bekanntmachung im Jenaischen Wochen-
blatte und am schwarzen Brete zur Zurückgabe der entliehenen Gegenstände
noch besonders auffordern.
Wir machen Vorstehendes mit der Bemerkung bekannt, daß sich ein Jeder,
welcher einen Gegenstand aus der gedachten Bibliothek entleihet, dadurch den
obigen Bedingungen unterwirft und daß der Bibliotheks-Vorstand zu unnach-
sichtlicher Handhabung derselben angewiesen worden ist.
Weimar den 9. Dezember 1844.
Großherzoglich Sächsische Oberaufscht über die unmittel-
baren ####stalten für Wissenschaft und Kunst.
Schweitzer.
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