Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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II. Obwohl wir die, bereits im Jahre 1816 getroffene Anordnung, nach 
welcher allenthalben da, wo sich Landstraßen und Vicinal-Wege kreuzen oder 
theilen, Wegweiser errichtet werden sollen, durch unsere Bekanntmachung 
vom 20. März 1832 (Regierungs-Blatt v. J. 1882 S. 49) in Erinnerung 
gebracht haben: so ist doch zu bemerken gewesen, daß an vielen Orten die 
vorschriftsmäßigen Wegweiser noch gänzlich fehlen, oder nicht in genügender 
Anzahl vorhanden sind. 
Die betroffenen Polizei-Unterbehörden erhalten daher hiermit wiederholt 
die Anweisung, den betheiligten Wegebaupflichtigen ihrer Bezirke die Herstel- 
lung in die Augen fallender, mit Oelfarbe schwarz und gelb anzustreichender, 
Wegweiser überall an den, den gedachten Behörden geeignet erscheinenden 
Stellen binnen endlicher Frist bis zum 1. Juli k. J. unter Straf- 
androhung aufzugeben. 
Nach Ablauf dieser Frist erwarten wir berichtliche Anzeige von dem zur 
Befolgung unserer obigen Anordnung Geschehenen, mit besonderer Angabe der 
Zahl und der Stelle der in den verschiedenen Ortsfluren gesetzten, bezüglich- 
vorhandenen Wegweiser. 
Weimar am 9. November 1844. 
Großherzoglich Sächische Landes-Direktion. 
von Conta. 
III. Wir bringen hierdurch zur oöffentlichen Kenntniß, daß künftig nur 
diejenigen auf Beförderung in höhere und wichtigere Forstdienst-Stellen sich 
Hoffnung machen können, welche bei dem Abgange von der Großherzoglichen 
Forstschule zu Eisenach als so unterrichtet sich ausgewiesen haben, daß sie an 
den Forst-Tarations-Arbeiten Theil nehmen können, und Letzteres nach Aus- 
weis der hierüber von der Großherzoglichen Forst-Tarations-Kommission zu 
Eisenach auszustellenden Zeugnisse später eine Zeit lang mit gutem Erfolge ge- 
than haben. 
Weimar den 18. November 1844. 
Großherzoglich GSächsische Kammer. 
Carl Thon. 
IV. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben mit verfassungsmäßiger 
Zustimmung des getreuen Landtages dem Erblehngute zu Vieselbach auf unter- 
thänigstes Nachsuchen des jetzigen Besitzers, Johann Wilhelm Lochm ann daselbst,
	        
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