Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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für die 
Steueransätze und Kosten bei Ausfertigung von Handels- 
und Gewerbs-Scheinen. 
1. 
Die Handels= und Gewerbs-Steuer I. Klasse besteht in 
10 Thlrn. — Gr. — —M für den ganzen Umfang des Großherzogthumes, 
für den Weimarischen Kreis, 
für den Eisenachischen Kreis, 
für den Neustädtischen Kreis, 
für jeden der Amtsbezirke 
a) Allstedt mit Oldisleben, 
b) Ilmenau und 
I) Lichtenberg. 
Diesen Steueransätzen unterliegt jeder Reisende, welcher Bestellungen auf 
Wein auch bei den Konsumenten selbst sucht. 
2. 
Die Handels- und Gewerbs-Steuer II. Klasse betraͤgt: 
6 Thlr. — Gr. — Pf. fuͤr das ganze Großherzogthum, 
— - fuͤr den Weimarischen Kreis, 
fuͤr den Eisenachischen Kreis, 
für den Neustädtischen Kreis, 
für jeden der Amtsbezirke 
a) Allstedt und Oldisleben, 
b) Ilmenau und 
) tichtenberg. 
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