Seite des JNr. der
Regierungs= Bekannt-
Blattes. machung.
VBuhalt.
Holzdiebstähle. In den hierüber von den Forstbedienten einge
reichten Anzeigen ist stets der Werch des entwendeten Holzes, ge- «
trennt von dem durch die Bolzentwendung verursachten Schaden an-
zugebn . » 40. —
Sypotheken- Gesetz vom 6. Mai 1839: «
1) Befehl wegen der Vorarbeiten zu solchen 7. —
2) Befehl, daß es zmabänderich mit dem ersten Januar 1645 in
das Leben treten soll 1868. II.
3) authentische Interpretation ves *. 369° so. im 1Berreff der zu
erlassen gewesenen Ediktalln 1090. III.
J s
4 1
Jena: 1) Errichtung einer Fahrpost zwischen dieser Stadt und Roda 186. —.
2) Die bei der dasigen Universitäts= Bivliothet getroffenen
l
Einrichtungenhetcksseud.............. ... « 195. .
+K. .
Kam-ratPermessungsOpmmifsiomdekeaEmchtuug I 23.itv.
Kammergüter — Großherzogliche — Gesetz uͤber die Verpüich-
tung derselben zum Wegebau vom 31. Augusfsßt . . ... 127—135. 1.
Kammerzjäger sollen nur berechtiget sepn, ihre zur Qigung von I
Ungeziefer erlaubten Mittel gegen Vergütung selbst aufzustellen 190. .
Kapelle (Großherzogliche Hofkapelle. Die Ertheilung der Rechte,
einer milden Stiftung an die Pensions-Anstalt für Witwen und
Waisen verstorbener Mitglieder derselben ............. ... ... I 150. I.
Katholische Seelsorger= Stelle zu Eisenach, deren Crricheung und, i
Beseugg ........ . ... ......». .189.’l.
T.
Landesverweisungen von Ausländern. Erneuerung einer frühern
Vorschriiit4t::: ...... 150. II.
Landstraßen. Ertichtung von Wegweisern an denselben ... . . . . 186. II.
Landtags- Thbgeordneter und dessen Stellvertreter in dem
sechsten bauerschaftlichen Wahlbezirkeee . .. ... 12. —
Eehengüter. Gesetz vom 4. September über das Verbot der ei-
genmächtigen Abtrennung von Zubehörungen derselben 144. 11I.
Lochmannsches Gut zu Vieselbach erhalt die Landstandschaft und
die Schriftsässigkeieiit:t:: . ... . ... ... . .. 196. IV.
Lutterothsches Gut zu Frauensee arhält. die Landstandschaft unde 114. IV.
die Schriftsaͤssigkeit Z 162. l.