Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

Seite des JNr. der 
Regierungs= Bekannt- 
Blattes. machung. 
VBuhalt. 
  
Holzdiebstähle. In den hierüber von den Forstbedienten einge 
reichten Anzeigen ist stets der Werch des entwendeten Holzes, ge- « 
trennt von dem durch die Bolzentwendung verursachten Schaden an- 
zugebn . » 40. — 
Sypotheken- Gesetz vom 6. Mai 1839: « 
1) Befehl wegen der Vorarbeiten zu solchen 7. — 
2) Befehl, daß es zmabänderich mit dem ersten Januar 1645 in 
  
das Leben treten soll 1868. II. 
3) authentische Interpretation ves *. 369° so. im 1Berreff der zu 
erlassen gewesenen Ediktalln 1090. III. 
J s 
4 1 
Jena: 1) Errichtung einer Fahrpost zwischen dieser Stadt und Roda 186. —. 
2) Die bei der dasigen Universitäts= Bivliothet getroffenen 
  
l 
Einrichtungenhetcksseud.............. ... « 195. . 
+K. . 
Kam-ratPermessungsOpmmifsiomdekeaEmchtuug I 23.itv. 
Kammergüter — Großherzogliche — Gesetz uͤber die Verpüich- 
tung derselben zum Wegebau vom 31. Augusfsßt . . ... 127—135. 1. 
Kammerzjäger sollen nur berechtiget sepn, ihre zur Qigung von I 
Ungeziefer erlaubten Mittel gegen Vergütung selbst aufzustellen 190. . 
Kapelle (Großherzogliche Hofkapelle. Die Ertheilung der Rechte, 
einer milden Stiftung an die Pensions-Anstalt für Witwen und 
Waisen verstorbener Mitglieder derselben ............. ... ... I 150. I. 
Katholische Seelsorger= Stelle zu Eisenach, deren Crricheung und, i 
Beseugg ........ . ... ......». .189.’l. 
T. 
Landesverweisungen von Ausländern. Erneuerung einer frühern 
Vorschriiit4t::: ...... 150. II. 
Landstraßen. Ertichtung von Wegweisern an denselben ... . . . . 186. II. 
Landtags- Thbgeordneter und dessen Stellvertreter in dem 
sechsten bauerschaftlichen Wahlbezirkeee . .. ... 12. — 
Eehengüter. Gesetz vom 4. September über das Verbot der ei- 
genmächtigen Abtrennung von Zubehörungen derselben 144. 11I. 
Lochmannsches Gut zu Vieselbach erhalt die Landstandschaft und 
die Schriftsässigkeieiit:t:: . ... . ... ... . .. 196. IV. 
  
Lutterothsches Gut zu Frauensee arhält. die Landstandschaft unde 114. IV. 
die Schriftsaͤssigkeit Z 162. l.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.