Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

  
  
Scite des Nr. der 
Sn ho##. b“tttsttt. 
Sportel= und Gebühren= Taye v. 1. Dezbr. 1840. Authen- 
tische und doktrinäre Interprerationen der F. g. 8, 18, 111 und 122 3. V. 
derselten:: . . .. 39. III. 
Staatsangehörige. Weitere Vereinbarung über deeselden mit den 
Fürstenthumern Reuß-Plauen alterer und jüngerer Linie 27. — 
Staatsschuld-- Urkunden des Großherzogthumes, auf den Inha- 
ber lautende. Authentische Interpretation der §.. 31 und 116 des 
Gesetzes vom 19. April 1833, im Betreff der Inkurssetzung lolcher 
Urkunden ............................«..... 39. IIl, 1 
Stempelabgabe von inlaͤndischen und ausländischen Kalendern .. . 3o. J. 
Sterbe-Lehngeld. Bestimmung darüber, wann es in Anspruch 
genommen werden aananaaa 39. II. 
S. auch Lehng eid. 
Steuerrollen. — Nach dem Gesetze v. 24. Juni 1840 8 zum 
ersten Theile der Orts-Steuerrollen die verzinslich ausstehenden Kapi- 
tale, mithin auch die verzinslichen Pacht-Kautionen ... 2. IV. 
Stiftung — milde — die Ertheilung der Rechte derselben: 
a) für die Meyer-Amalien-Stiftung zu Weimern 35. IV. 
b) fuͤr die Roͤhr-Stiftung zu Weimar. .... ................. 143. III. 
Straferstehungskosten. Uebereinkunft über die Beitreibung der- 
selben mit dem Großherzogthume Hessen 135. — 
T. 
Thuringische Eisenbahn — Ministerial-Bekanntmachung — 1. 9. —. 
Verordnung — Verbbt 136. — 
Transport= Gebühren. Doktrinäre Interpretation zu §. 111 
des Sportelgesetzes v. 1. Dezbr. 18f41880 .. 3. V. 
Tranung Konigl. Preußischer Unterthanen in dem Großherzogthume 
ohne deren ausdrücklich verstattete Niederlassung in demselbbtn. 6. II. 
Trockengemäße. Uebersicht des kubischen Gehaltes mehrer solcher 
Gemäße, welche im Großherzogthume gelten 141. 1. 
U. 
Unterpfandssachen. In denselben genügt es bei öffentlichen Be- 
hörden, wenn sie ihren Willen ohne gerichtliche Kontuttenz in formell 
richtiger Weise amtlich erklären 39. III, 1. 
Untersuchungskosten. 1ugreinkunft mit dem Grofpengagchum 
Hessen über die Beitreibung derselen ..... 
 
	        
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