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Benennung
der
Gegenstände.
der
lung.
Maßstab
Verzol-
Abgabensätze
Für
—
—
—
—
7
8
Kalender,
a) die für das Inland bestimmt
sind, werden nach den, der
Stempelabgabe halber gege-
benen, besonderen Vorschriften
behandelt;
b) die durchgeführt werden, tra-
gen die Durchgangsabgabe.
Der Wiederausgang muß nach-
gewiesen werden.
Kalk und Gyps, gebrannter
sofern sie als Dungematté:
rial benutzt werden, auf
besondere Erlaubnißscheine
frei eingrhen.
An der Säckstischen Grenze
bei Zittau kann Kalk acgen
die Haifte des torismäßigen
Sahcs eingclassen werden.
Karden oder Weberdisteln
Kleider, fertige neue; decglei-
chen getragene Kleider und ge-
tragene Leibwäsche, beide letztere,
wenn sie zum Verkauf eingehen
Kupfer und Messing:
a) Geschmiedetes, gewolns, ge-
gossenes, zu Geschirren; auch
Kupferschaalen, wie sie vom
Hammer kommen, ferner Blech,
Dachplatten, gewoͤhnlicher und
plattirter Draht, desgleichen
polirte, gewalzte, auch plat-
4Preubisch.
Schefsel
(1 Tonne
oder
tirte Tafeln und Bleche
1 Zentr.
)
Anmerk. 1. Kalk und Gyps können, in:1 Boverisch
Scheffel.
1 Zentr. Hrei.
1 Zentr.10
□
I.
nach dem
14.Thaler-Fuße
(mit der Eintbeilung
des Thalers
in 30stel und Lastel),
beim
Eingang.
gr.
#tblr. 1 (#r.) M# (5 NI. It. K
5
(4)
beim
Ausgong. Eingang. Ausgang.
nach dem
241-Gulden-Fuße,
ara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Er. Pfund.
·□
frei.
(4),
192 30
17)
11 in Koͤrben.
6 in Kisten.
H 9 in Ballen.
6 in Korben.
13 in Fässern u. Kisten.
i 4 in Ballen.