Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

Regierungs— Glatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 1. Weimar. 5. April 1845. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auf Antrag der 
Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft genehmigt haben, daß die 
Linie der Thüringischen Eisenbahn von Darnstedt nach Oßmannstedt durch die 
Fluren von Niedertrebra, Obertrebra, Flurstedt, Nauendorf, Heusdorf, Apolda, 
Oberrosla und Niederrosla geführt werde: so wird solches als Nachtrag zu der 
Bekanntmachung vom 17. September 1844 in demw. Regierungs-Blatte Nr. 13 
von diesem Jahre zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 31. Dezember 1844. 
Großherzoglich — Staats-Ministerium. 
chweitzer. 
Bekanntmachungen. 
I. Da die Bestimmungen der mittelst höchsten Patents vom 19. Februar 
1759 publizirten Auktions-Ordnung für die Fürstenthümer Weimar und Eisenach 
und die Jenaische Landes-Portion (Schmidts Gesetzsammlung Band I, S. 244) 
nicht mehr genügend bekannt zu seyn scheinen: so bringen wir dieselben höchstem 
Befehle zufolge hiermit in Erinnerung, indem wir zugleich zum §. 5 bemerken, 
daß der Auktions-Katalog jedesmal 30 Tage vor der Auktion bei dem bestell- 
ten Censor zur Einsicht und Ertheilung der Druckerlaubniß einzureichen ist. 
Weimar den 22. Februar 1845. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
von Conta. 
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