Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

KRegierungs-BGlatt

Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  6.  Weimar.

 

 

 

 

 

 

 

 

Miniserial-Bekanntmachung.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  F.  6  der  Instruktion  vom  7.  Februar
d.  J.,  zur  Bildung  des  in  dem  §.  17  des  Gesetzes  zum  Schutze  des  Eigenthumes
  an  Werken  der  Wissenschaft  2c.  vom  11.  Januar  1839  erwähnten  Vereins
  von  Sachverständigen  sind  von  dem  Großherzoglichen  Staats-Ministerium
zu  Mitgliedern  des  Vereins  ernannt  worden:
1)  der  geheime  Kirchenrath  D.  Hase,  zugleich  zum  Vorsitzenden,
2)  der  Hof=  und  Justiz-Rath  D.  Michelsen,  zugleich  zum  Stellvertreter
  des  Vorsitzenden,
3)  der  geheime  Hofrath  D.  Kieser,
4)  der  geheime  Hofrath  D.  Göttling,
5)  der  geheime  Kirchenrath  D.  Hoffmann,
6)  der  Buchhändler  Frommann,
7)  der  Buchhäándler  Walz  sgen.,
und  zu  deren  Stellvertretern:
1)  der  geheime  Hofrath  D.  Schulze,
2)  der  geheime  Hofrath  D.  Bachmann,
8)  der  Professor  D.  Sgpell,
4)  der  Professor  D.  Adolph  Schmidt.

Weimar  den  18.  Mai  1845.

Großherzoglich  Sächisches  Staats-Ministerinm.

von  Watzdorf.
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