Regierungs-Blatt
Großhenrt'ogtheunm
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Aummer 8. Weimar. H5. August 1845.
Bekanntmachungen.
I. Die Besitzer der Rittergüter Clodra, Markersdorf, Neumühl,
Rüßdorf, Schloßberga und Stadtberga haben nunmehr eine Ver-
einbarung getroffen, nach welcher ihre verschiedenen Jurisdiktions-Berechti-
gungen von nun an zu Einem gemeinschaftlichen Gerichte (Gesammtgerichte)
unauflöslich — dinglich — bis auf das Gericht Rüßdorf, dessen Inhaber
sich den Rücktritt vorbehalten hat, dergestalt vereiniget seyn sollen, daß
saämmtliche den einzelnen Gerichten unterworfene Personen und Sachen in
dasselbe Verhäáltniß zu einander und zu dem neuen Gerichte treten, in welchem
die einem Großherzoglichen Justiz-Amte unterworfenen Personen und Sachen zu
diesem und zu einander hinsichtlich der Justiz-Pflege, Polizei und Verwaltung
stehen.
Nachdem nun Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, nicht nur der
obgedachten Vereinbarung Höchstihre Genehmigung ertheilt, sondern auch,
nach dem Wunsche der betroffenen Gerichtsinhaber gnädigst gestattet haben,
daß den genannten vereinigten Gerichten die Benennung:
„Patrimonial-Amt zu Berga“
beigelegt werde, so wird dieses Alles hierdurch oöffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 27. Juni 1845.
Großbherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
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