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g. 3.
Wagenmeister-Gebühr.
Das Bestellgeld beträgt für jeden Kourier= oder Extrapost-Wagen 4 Sar.
auf jeder Station.
§..
Schmiergeld.
An Schmiergeld ist zu zahlen, wenn mit Fett geschmiert wird, 8 Sgr.,
und wenn mit Theer geschmiert wird, 2 Sgr. für jeden Wagen. Diese 2
Sgr. sind auch zu entrichten, wenn der Reisende das Material selbst hergiebt.
Das Schmiergeld wird übrigens nur gezahlt, wenn wirklich
geschmiert und der Wagen nicht von der Post gestellt wird.
g. 5.
Postillons-Trinkgeld.
Das Trinkgeld fuͤr den Postillon betraͤgt bei einer Bespannung
mit zwei Pferden auf die Meile 5 Sgr.
mit drei oder vier Pferden auf die Meile 74 Sgr.
mit mehr Pferden, für jeden Postillon, auf die Meile 74 Sgr.
6.
Berechnung der Bruchtheile von Meilen und Ausgleichung der Pfennigbeträge.
Nach Verhältniß der, für eine Meile bestimmten Sätze ist für die über-
schießenden viertel und halben Meilen die Zahlung zu leisten.
Die überschießenden Bruchpfennige werden bei den einzelnen Beträgen für
volle Pfennige gerechnet. Bei Berechnung des ganzen Betrages des Postgel-
des und der Nebenausgaben werden
für 1 oder 2 überschießende Pfennie
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