Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

VBuhalt. 
Seite des 1. 
Regierungs= 
Blattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
  
O. 
Oberwundärzte, welche die Erlaubniß als Aerzte zu prakticiren 
nicht erhalten haben, dürfen Aderlasse nur mit Genehmigung eines 
Arztes vornehmen . .. .. 
Obligationen — kandschaftliche — S. Seaatsschuld. nur. 
kunden. 
4 
Pacht-Kautionen, verzinsliche aller Art. Befehl wegen deren 
Fatirung nach dem Geseße v. 24. Juni 1840 und Erlaß der von den 
Mächtern wegen bisheriger Nichtfatirung derselben verwirkten gesetzlichen 
Straffe ............... . ... 
Pensions-Anstalt für die Birgerschullehrer, wolche a an der Fort- 
bildungsschule für Han#werkerlehrünge zu Weimar Unterricht erthenlen. 
Statut darüber ............................ .. 
Pfandgesetz v. 6. Mai 1839. Authentische I'unprrton des 1 
116 desseen 
Porto Freiheit zischen den Staatsbehoͤrden im Firstüch Ahurn- 
und Taxischen Postverwaltungs-Umfange und denen der Schweitzer- 
Kantone Aargau und Bern . .. .. ... ..-».... 
Portugal — Königreich —: 
a) Handelsvertrag zwischen demselben und dem Grehherzogthume 
vom 24. Dezbr. 1844 ½ 
b) Ministerial-Bekanntmachung v. 6. Mai zu Assi 5 
Vertragss . 
Post.Distanee von Eisenach nach Gotha) veren Erhoͤhung von 
auf 32 Meilen -................... .......... 
osten. Siehe Extraposten. 
ost. Espedition zu Ruhla Weimarischen Antheils. Errichtung 
derselben . .... ... 
Post. Taxen. Siehe Conrier „Taxe, Estaffetten. Tax- 
und Extrapost-Taxe. 
Preußischer Leimathöschein. Während dessen Gültigkeitsdauer 
soll aus dem bidßen, wenn auch zehenjaͤhrigen Verweilen des Inhabers 
im Großherzogthume, fuͤr Letzteres eine Uebernahmeverbind lchteit nicht 
entsthen .. 
Preußische Unterthanen; deren bedingie Zulassung z- Trauung 
im Großherzogthume, ohne daß ihnen in disem ausdrücklich eine Nie- 
derlassung verstattet worden 
Privilegien. Bestellung von Epefrauen gewisser Kasse- urd 
Rechnungs= Beamteten. “ 24 FJ ...*** 
  
143. 
61-70. 
39. 
146. 
19—23. 
25. 
35. 
71. 
32. 
  
II, 1. 
III. 
III. 
III. 
II. 
IV.
	        
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