Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

Anhalt 
Seite des 
b Nr. der 
Regierungs= Bekannt= 
Blattes. machung. 
  
Privilegium für die Kunsttendlung ? Artaria und Zontaine zu Mann- 
heim wegen eines Kupferstiches. 
R. 
Reuß- Plauen aͤlterer und jüngerer Linie. Siehe Ausgewie- 
sene, Heimathöscheine und Staatsangehörige. 
Röhr-Stiftung, errichtet zum 25jährigen Dienst-Jubiléum des 
Oberkonsistorial-Viceprdsidenten D. Röhr, erbau die Rechte einer mil- 
den Stiftntngaga . .... * 
Ruhla Weimarischen Antheils. Errichtung einer Pogst- Cxpepition das. 
Rößdorf. Das das. Patrimonial-Gericht vereinigt mit dem Pa- 
trimonial-Amte zu Berg .............. 
S. 
Sachsen Coburg-Gotha. Erlaͤuterung und Ergaͤnzung der mit 
diesem Staate wegen Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden 
bestehenden Konventioon .......................... 
Sachverständige. Instruktion u Bilbung eines Vereines von 
Sachverständigen nach dem Geseße v. 11. Januar 1839 zum Schutze 
desS Eigenthumes an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen die 
Nachbildung und den Nachdruck, ingl. Ernennung der Mitglieder die- 
ses Vereien 
Sachwalter. Gesetz über deren Gebühren v. 29. Oktober 1840. 
Nähere Bestimmung der F. . 19, 25 und 26 desselben 
Sardinien — Königreich — Handels und Schifffahrts-Vertrag 
zwischen diesem und den Staaten des deutschen Zoll= und Handels- 
Vereines vom 23. JISnnnnnnn .. . . . 
Schifffahrtsvertrag. S. Sardinien. 
Schloßberga. Vereinigung der dasigen Patrimonial-Gerichtsbarkeit 
mit dem Patrimonial-Amte zu Berega 
Schulgeld. Verordnung über die Dauer der Verpflichtung zu des— 
sen Entrichtung in den Volksschulen 
Schwarzburg Mudolstadt. Erläuterung und Ergänzung der 
mit diesem Staate wegen Uebernahme der Ausgewiesenen und Vaga- 
bunden bestehenden Konventon ...... .. 
Sparkassen zu Dermbach, Eisenach, Ilmenau, Jena, Neustadt a. 
d. O. und Weimar. — Den Vorstaͤnden derselben ist insoweit die 
Eigenschaft oͤffentlicher Behoͤrden beigelegt worden, daß die von ihnen 
ausgefertigten Urkunden als oͤffentliche Urkunden gelten .... .... .... 
2 
31. 
143. 
37. 
26. 
29. 
145. 
125-134 
37. 
34. 
26. 
  
72. 
  
III. 
III.
	        
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