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III. Im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung der Thüringischen
Eisenbahn von Halle bis Weimar bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,
daß die Beförderung der auf der Eisenbahn angekommenen Equipagen von
den Bahnhöfen der Eisenbahn in den dabei gelegenen Stations-Ort, sowie umgekehrt
der Transport der auf der Eisenbahn weiter gehenden Equipagen, sofern
dieselben im Stations-Orte die Pferde wechseln, vom Stations-Orte nach
den dabei gelegenen Bahnhöfen der Eisenbahn den Posthaltereien im Großherzogthume
mit der Verbindlichkeit übertragen worden ist, zu dieser Beförderung
stets eine angemessene Anzahl von Postpferden bei der Ankunft der Eisenbahnzüge
auf den Bahnhöfen auch ohne vorherige Bestellung in Bereitschaft zu halten.
Für diese Dienstleistungen sind die Posthaltereien zu erheben berechtigt:
Fabrgebühr. Po#tillione-TrinkgelL.
für einen zweispännigen Wagen — Thir. 20 Sgr. 5 Sgr. — Pf.
dreispaͤnnigen - 1 — 7.é. 6 =
: Fierspännigen - 1 210 7. 6
Hinsichtlich der Bespannung finden auch hier die Vorschriften der Erxtrapost-Verordnung
vom 22. August v. J. Anwendung.
Für diejenigen Ertra-Posten und Couriere, welche vom Bahnhofe der Thäringischen
Eisenbahn bei Weimar unmittelbar nach den benachbarten Postorten
befördert werden, sind die Stations-Entfernungen nach Maßgabe der wirklichen
Wegeslänge bestimmt, wie folgt:
vom Bahnhofe bei Weimar nach Arnstadt zu 52 Meilen.
Berka a/J. - 13
— - - ": Blankenhain = 24 O"
"D - - Bruttelstedt -13 -
- - - - -Coͤlleda -84 -
- - - - * Eckardtöberga- 31 -
- 2 2 2 Erfurt 8 2
wb - - 2 Jena 8 -
2 2 2 2 2 Krannichfeld : 3 *
- - - . Sômmerda 31 -
2 2 * - “"ö Stadtilm * 4 -
Nach Maßgabe dieser Entfernungen sind die zu zahlenden Betraͤge zu
berechnen.