Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

 

Seite  des  r.  der
Jnhalt.  —
A.

Eecessi  sten  ·  In  stitut.  Verordnung  daruͤber  vom  12.  Juni  ...  .  ..  99-102.  I1.
erdvok#Authentische  Interpretation  des  §.  25  des  Gesetzes  übeer

die  Gebühren  derselben  vom  29.  Oktober  1110  125.  l.
Kdvokaten  des  Ober-Appellations-Gerichts  I.  Die  Diechpli

nar-Gewalt  über  dieselben  bererrrnrn  133.  I.
dvokatorische  Praxis  ist  keinem  Anwalt  vor  soichen  Grrichts.

behörden  verstattet,  bei  welchen  ein  Ascendent,  Descendent  oder  Bruder,

ingl.  der  Schwiegervater  oder  ein  Shwichusn  deeseen  Nichtrstellbekleidet

  ...-.....  .........  163.  II.
##lodlEigenthum.  Autheneische  Incerpretatson  des  Dekretedes

  vormaligen  Kaisers  Napoleon  d.  d.  Madrid  vom  12.  Dezember

1808,  im  Betreff  der  Aufhebung  gewisser  Lasten  und  Leistungen  der

vorhinnigen  Leibeigenen  und  Bodenhörigen  und  ihres  Grundbesitzes,

dahin,  daß  dieses  Dekret  zwar  als  ein  in  den  vormals  Fuldaischen  Gebietstheilen

  der  Amtsbezirke  Dermbach  und  Geisa  geltendes  Gesetz

zu  betrachten,  die  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  aber  auf  alle

im  wirkl.  Allodial-Eigenthume  befindliche  Grundstücke  und  die  auf  denselben

  hafrenden  Lasten  aller  Art  nicht  zu  beziehen  se  129.  IV.
Tpolda.  Post.  Distance  zwischen  dieser  Stadt  und  Joena  ..  102.  il.
Arzeneien  —  homöopathische  —  Verordnung  über  das  *  ĩren

derselben  vom  11.  Septembren  ..  .  .............  151153-.
Arzeneimittel.  Preisveränderuug  bei  denselben  *  k  90.  II.
L#ditoren.  Siehe  Regierungs-Wuditoren.
Auma.  Porto-  Taren  fer  Briefe  und  Fahrpost-  Sendungen  auf  der

Postanstalt  daselbst.  .....  .....·.  71—74.—

G.

Baumpflanzungen.  Geseßz  zum  Schutze  derselben  vom  10.  Oktober

  1840:  .

a)  Einschärfung  der  Vorschrift  im  Art.  50  des  Strafgesetzbuches  vom  ç

5.  April  1839  mit  Hinsicht  auf  F.  6  dieses  Gesetzees  128.  Hl.

b)  Authentische  Interpretation  des  §.  29  dieses  Gesezk  146.  H1.
Beschädiger  der  Eisenbahn-Anlagen.  Gesetz  über  deren  Bestrafung

vom  13.  Novembbr  ..........  159-161..  l.
Bescheid.  Siehe  gemeiner  Bescheid.  »
Bedolsetimg.GrundsäheübetdteetiodischenEkhebungenderselben  ·

InsämmtlschenZvllvetetnsStaufen.........  ......  T  —

Bierpumpen  mit  Bleiröhren.  Siehe  Bleiröhren.