Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Seite des Nr. der 
  
  
  
  
2 vVoin: . 
6) die im g. 104 der Postordnung vom 26. November 1819 ge- 
drohre Strafe findet auch ouf die Beförderung von Equipagen 
aus Eisenach und Weimor nach den Bahnhöfen der Thüringischen. II. 
Eisendahn bedingungsweise Stat# .. ..... 153. III. 
7) die Errichtung einer Post- Expedition zu Stadtsulza ........... 150. In. 
8) die Erhöhung der Taxen bei Extra-Posten, Kourieren und lafenn 1 u 
9) mehre Ausdehnungen im Betreff des Porto Freithumes fuͤr Eroß= 
herzogliche Dienstahen 151. 
10) Bestimmungen im Betreff des Transit · Vort- fuͤr die Fahrpost. 
Sendungen durch den Herzoglich Sachsen- Altenburgschen Saal-- 202. — 
Eisenberger Kreis ................ .... ...................... 228. II. 
11) Fellsetzung der Post-Distance zwischen Neustadt an der Orla 
und Schleiz auf der neu erbauten Straße uͤber Dittersdorf ... ... 214. 111. 
12) Uedereinkunft zwischen dem General-Postamte zu Berlin und der # 
Ober Post-Inspektion zu Weimar über die Postverhältnisse in, « 
Austedt vom 26. November und 15. Dezemben 278- 276 — 
Preußische Unterthanemz deren bedingte Zulassung zur Trauung) # 
im Großherzogthinmnme .. . . . .. ... . .... ... 622.. 
Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, 
an 4,000,000 Thaler; deren Emisstooaoaoan 153-197 — 
R. « 
Mechtspflege. Uebereinkunft zu Befoͤrt erung derselben mit dem ab · 
nigreiche Sachsen und dem Fuͤrstenthume Reuß-Greitz .. .. . ....... 69 — 84. II. 
Regent und dessen Gemahlin. Aufhebung deren Privilegiums bei 
Veraͤußerungen. Gesetz vom 268. Mai. ................... .. . . ... 127. — 
Meis. Erlaß des Eingangszolls von demselben ................ .... 92. — 
Meisepãsse, deren Ausstellung betreffend. ...... .. . .. ..... ... ... . . 270. II. 
Mudolstadt — ZFuͤrstenthum Schwarzburg — Ausstellung und Be- 
glaubigung der Heimatyscheine in demselben 182. Il. 
Rudolstadt — Stadt — Herabsetzung des Personengeldes auf der % 
Personenpost zwischen derselben und Weimene .. . .. . .... 62. IIl
	        
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