Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung, welche für das ganze Großher= 
zogthum Anwendung findet, höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Groß- 
herzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 7. Mai 1847. 
Carl Friedrich. 
Freih. v. Gersdorff. Schweitzer. v. Watzdorf. Thon. v. Wegner. 
Verordnung, 
das Verbot des Branntweinbrennen 
betreffend.