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Das Großherzogliche Landschafts-Kollegium wird den Ortsvorstaͤnden ge-
druckte Formulare zu den gedachten Legitimationen zugehen lassen.
Weimar am 19. Oktober 1847.
Großherzoglich Sächfisches Staats-Winisterium,
HOepartement der Finanzen.
Freiherr von Gersdorff.
Bekannutmachungen.
I. Um den Untersuchungsberichten über Holzdiebstahl im Rückfalle mehr
Genauigkeit zu geben, erhalten sämmtliche Justiz-Behörden des hiesigen
Regierungsbereichs andurch die Anweisung: künftig einem jeden Berichte über
eine solche Untersuchung eine tabellarische Uebersicht der in Frage kommenden
früheren Holzdiebstähle und der dieserhalb zur Vollstreckung gekommenen Stra-
fen und zwar nach dem nachgedruckten Formular nebst den einschlagenden
Akten beizulegen.
Dabei wird bemerkt, daß für die Großherzoglichen Justiz-Aemter Allstedt,
Oldisleben und Buttstädt
der Buchdrucker Schottin zu Allstedt,
für die übrigen Großherzoglichen Justiz-Aemter und Stadtgerichte aber
die hiesige Albrecht'sche Hof-Buchdruckerei
die gedachten gedruckten Formulare vorräthig zu halten und gegen den akkor-
dirten Preis an die gedachten Aemter und Gerichtsbehörden abzugeben haben.
Weimar am 14. September 1847.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.