Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Das Großherzogliche Landschafts-Kollegium wird den Ortsvorstaͤnden ge- 
druckte Formulare zu den gedachten Legitimationen zugehen lassen. 
Weimar am 19. Oktober 1847. 
Großherzoglich Sächfisches Staats-Winisterium, 
HOepartement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
Bekannutmachungen. 
I. Um den Untersuchungsberichten über Holzdiebstahl im Rückfalle mehr 
Genauigkeit zu geben, erhalten sämmtliche Justiz-Behörden des hiesigen 
Regierungsbereichs andurch die Anweisung: künftig einem jeden Berichte über 
eine solche Untersuchung eine tabellarische Uebersicht der in Frage kommenden 
früheren Holzdiebstähle und der dieserhalb zur Vollstreckung gekommenen Stra- 
fen und zwar nach dem nachgedruckten Formular nebst den einschlagenden 
Akten beizulegen. 
Dabei wird bemerkt, daß für die Großherzoglichen Justiz-Aemter Allstedt, 
Oldisleben und Buttstädt 
der Buchdrucker Schottin zu Allstedt, 
für die übrigen Großherzoglichen Justiz-Aemter und Stadtgerichte aber 
die hiesige Albrecht'sche Hof-Buchdruckerei 
die gedachten gedruckten Formulare vorräthig zu halten und gegen den akkor- 
dirten Preis an die gedachten Aemter und Gerichtsbehörden abzugeben haben. 
Weimar am 14. September 1847. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller.
	        
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