Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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licher Genauigkeit einzuschreiben, auch die Zunamen der Hauptpersonen 
zum leichtern Auffinden zu unterstreichen. 
Diese Namen aber sollen nicht nach Gutduͤnken oder nach dem bloßen 
Klange, sondern gerade so, wie sie der Anzeigende selbst oder wie man sie 
in seinem Wohnorte zu schreiben pflegt, jedoch unter Verbesserung offenbarer 
Verstümmelungen oder anderer, sorgfaltig zu ermittelnden Unrichtigkeiten, auf- 
geschrieben werden, und ist dabei, so oft der Name derselben Person oder 
derselben Familie in dem einen oder andern Buche wieder vorkommt, eine 
durchaus gleiche Schreibart zu beobachten, so daß z. B. nicht einmal 
Bäcker, Baier, Kaiser, Möller, Schäfer, Schmidt, hingegen an anderen Stel- 
len Becker, Beyer, Keyser, Müller, Scheffer, Schmitt, oder sonst verschieden 
geschrieben, z. B ein T für ein D, ein B für ein P oder umgekehrt ge- 
wählt werde. 
Auch ist zu Andeutung des weiblichen Geschlechtes den Familiennamen nicht 
die Sylbe in anzuhängen (z. B. Marie Schmidtin statt Marie Schmidt). 
Desgleichen muß, so oft der Fall vorkommt, den Genitiv eines Familienna- 
mens einzuschreiben, der Artikel benutzt werden, um eine, den Namen entstel- 
lende Beugung (z. B. Johann Brauns, Friedrich Peters 2c., statt des Jo- 
hann Braun, des Friedrich Peter 2c.) zu vermeiden. 
. 6. 
Von jeder in ein Kirchenbuch einzutragenden Person ist auch, soweit dieß 
ohne besondere diesfallsige Erörterungen geschehen kann, der Ort, wo dieselbe 
heimathsberechtigt ist, anzugeben, besonders dann, wenn dieser Ort von dem 
zeitigen Wohnorte der Person verschieden ist. 
Orte außer dem Pfarrsprengel sind noch durch Angabe des Landes oder 
des Amts= und dergleichen Bezirks, worin sie liegen, oder sonst mit der nö- 
tbigen Genauigkeit zu bezeichnen (z. B. Mühlhausen im Königlich Preußischen 
Regierungs-Bezirke von Erfurt, Mühlhausen im Königlich Französischen De- 
partement Oberrhein, Dankmarshausen im Großherzoglich Sächsischen Amts- 
bezirke Gerstungen). 
. 7. 
Die wichtigeren Zahlen, namentlich in den Taufregistern der Tag der 
Geburt, sowie in den Sterbe-Reagistern der Tag des Todes, sind nicht mit 
Ziffern, sondern mit Buchstaben zu schreiben.
	        
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