Regierungs-Blatt
Großber'gogeum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer ö. Weimar. 6 . Februar 1847.
Ministerial-Bekanntmachung,
die Tarife für die Beförderung der Personen, Eilgüter, Frachtgüter,
Produkte und Equipagen auf der Thüringischen Eisenbahn
betreffend.
Nachdem in Gemäßheit der Bestimmung §. 4 des Statuts für die Thü-
ringische Eisenbahn-Gesellschaft von der Direktion dieser Gesellschaft die nach-
stehenden Tarife:
I. für die Beförderung von Personen nebst Gepäck-Ueberfrocht auf der
Strecke der Thüringischen Eisenbahn von Halle bis Eisenach,
II. für die Beförderung von Eilgütern, Frachtgütern und Produkten auf
derselben Eisenbahn-Strecke,
III. für die Beförderung von Equipagen auf derselben Eisenbahn-Strecke,
IV. für die Beförderung von Personen nebst Gepäck-Ueberfracht von den
Haupt-Stationen der Nachbarbahnen zu den Haupt-Stationen der
Thüringischen Eisenbahn,
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