Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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IV. 
Tarif des Personengeldes 
für die Haupt-Stationen der Thüringischen Eisenbahn von den Haupt-Stationen der Nachbarbahnen. 
          
    
          
                      
       
        
         
        
    
     
nach 
Merseburg. 
I. II. JIII. 
nach 
Weißenfels. 
1 
nach 
Naumburg. 
nach 
Kösen. 
nach 
Apolda. 
nach nach 
Erfurt. 
nach 
Gotba. 
II. 
nach 
Eisenach. 
   
   
   
   
  
     
   
      
     
  
   
       
    
  
        
   
  
  
      
  
  
  
    
      
    
     
II. I. II. ..4 III.. 
   
  
   
      
          
   
      
  
    
   
21 
53 
26 
32 
60 
40 
   
135 
    
13 
34 
106 
134 
107 
                 
35 
53 
      
       
24 42 
70 
    
    
  
   
  
      
               
          
          
      
    
95 
55 
11 
71 
58. 118 
    
  
    
       
  
     
     
    
   
36 86 57 98 15 
  
Mit Ausnahme der Touren zwischen Leipzig-Merseburg und Leipzig-Weißenfels erhält jeder Reisende 2 Billets, von denen eins für die Thüringische Eisenbahn, das andere von Halle ab für die 
Nachbarbahn, und zwar nur für den nächsten sich anschließenden Zug Gültigkeit hat. 
Tarif für Gepäck-Ueberfracht. 
Für jede 10 Pfund über 50 Pfund. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
nach nach nach nach nach nach nach nach nach 
Merseburg. Weißenfels. Naumburg. Kösen. Apolda. Weimar. Erfurt. Gotha. Eisenach. 
Mr ! Sor # Hyr vr Myr Mr Hr — Mr 
’‚v txryl 5 5 8 ——6 662 71 — 9 10 
„ Seipyzig 11 2 27 2 34 33 44 54 64 
„ Magdeburg 25 3 3 5 4 4 1—• 61 7# 
„ Göthen 14 2 27 22 34 33 41 54 6#r 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Garantie-Scheine werden direkt von den Stationen der Thüringischen Eisenbahn für Berlin, Leipzig, Magdeburg und Cöthen gegeben, so daß der Reisende sich in Halle um sein Gepäck nicht zu 
bemühen hat. 
  
Berichtigung. In dem in Nr. 7 des Regierungs- Blattes vom laufenden Jahre bekannt gemachten Polizei-Reglement für die Thüringische Eisenbahn ist zu lesen: 
im §. 16 statt „bezügliche“: speziclle; 
m 8. 28 Nr. 9 statk „35“: O 
m H. 28 Nr. 10 ü statt „mit hölzernem Oberbau'“:; mit hölzernem oder eisernem Oberbau; 
m 5. 55 d statt „mie hölzernem Oberbau“: mit hölzernem oder eisernem Oberbauz 
m F§. 65 statt „mit zwei mit leuchtenden Lakernen“: mit zwei weit leuchtenden Laternen.
	        
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