Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Regierungs— Blatt 
fuͤr das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 6. Weimar. 20. Februar 1847. 
  
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Da es nothwendig befunden worden ist, die Erhebung des nach der 
diesseitigen Bekanntmachung vom 8. Januar dieses Jahres (Reg. Bl. S. 28) 
an der Königl. Preußischen Grenze gegen Frankreich angeordneten Ausgangs- 
zolls von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlen-Fabrikaten 
nicht weiter auf die Ausfuhr zu Lande zu beschranken, so wird hierdurch — 
nachträglich zu jener Bekanntmachung — zur öffentlichen Kunde gebracht, daß 
die Verpflichtung zur Entrichtung des gedachten Ausgangszolles fortan auch dann 
eintritt, wenn die Ausfuhr der genannten Gegenstände über die Preußische 
Grenze gegen Frankreich zu Wasser erfolgt. 
Weimar am 5. Februar 1847. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
II.. Nachdem zwischen der Großherzoglich Scchsischen Staatöregierung 
und der Fürstlich Thurn und Tarischen Postverwaltung am 13. Januar d. 
J. ein Vertrag, die Benutzung der Thöringischen Eisenbahn im Großherzog= 
thume durch die Landesposten betreffend, abgeschlossen worden ist und die 
bierüber ausgefertigten Ratifikations-Urkunden am 3. d. M. hier ausgewech- 
selt worden sind: so wird dieser Vertrag mit Zustimmung des getreuen Land- 
tages zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 12. Februar 1847. 
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Freiherr von Gersêdorff. 
13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.