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Vertra
zwischen der Großherzoglich Saͤchsischen Regierung und der Fuͤrstlich
Thurn und Tarischen Postverwaltung, die Benutzung der Thuͤringi-
schen Eisenbahn im Großherzogthume Sachsen durch die Landesposten
betreffend.
Nachdem in Folge des Staatsvertrages zwischen Preußen, Sachsen-Wei-
mar-Eisenach und Sachsen-Coburg und Gotha vom 19. April 1844, die Aus-
führung der Thüringischen Eisenbahn betreffend, Artikel 7 und 14 in Verbin-
dung mit F. 2 des dazu gehörigen Statutes der Thüringischen Eisenbahn-Ge-
sellschaft und mit §.. 36, 37 des in Ansehung mehrer Vorschriften für die
Thüringische Eisenbahn angenommenen Königlich Preußischen Gesetzes über die
Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838 die Großherzoglich Sach-
sische Staatsregierung der gedachten Aktien-Gesellschaft verschiedene Leistungen
zum Vortheil der Landesposten auferlegt, dabei aber sich die Bestimmung
darüber vorbehalten hat, ob und in wieweit die fraglichen Leistungen der Fürst-
lich Thurn und Tarischen Postoerwaltung überwiesen oder für die Großher-
zogliche Staatskasse in Anspruch genommen werden sollen, so ist von Seiten
der gedachten Postverwaltung der Wunsch zu erkennen gegeben worden, daß
zum Zwecke einer Vereinbarung mit der Großherzoglich Sächsischen Regierung
über die Benutzung der Thüringischen Eisenbahn im Großherzogthume durch
die Landesposten kommissarische Verhandlungen eröffnet werden möchten. In-
dem diesem Wunsche entsprochen worden, haben zu diesem Behufe
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
Höchstihren geheimen Regierungsrath Gustav Thon, Ritter erster Klasse
des Großherzoglich Sächsischen Hausordens vom weißen Falken, Komthur
erster Klasse des Königlich Portugiesischen Ordens des heiligen Jacob vom
Schwert und Ritter des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens,
und
Höchstihren Kammerrath Carl Christian Casar Bergfeld,
und
Seine Durchlaucht, der Fürst von Thurn und Taxis, als Großherzoglicher
Erb-Landpostmeister
Höchstdessen Ober-Postkommissar, geheimen Regierungsrath Carl Gustav
Döbner, Ritter erster Klasse des Großherzoglich Sächsischen Hausordens
vom weißen Falken und Ritter des Königlich Bayerischen Civil-Verdienst-
ordens