Regierungs- Blait
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Rummer F. Weimar. 10. März 1877.
Ministerial--Bekanntmachung.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, Ihre Kaiserliche Hoheit, die
Frau Großherzogin und Großfürstin, wie der Erbgroßherzog und die Frau
Erbgroßherzogin K. K. H. H., sind fortwährend mit Zusendungen von litera-
rischen Erzeugnissen und von Kunstwerken überhauft worden. Auf allerhöchsten
Befehl werden daher die deshalb bestehenden, zuletzt unter dem 10. März 1840
öffentlich bekannt gemachten Verordnungen wiederholt erneuert. Zusendungen,
welche diesen entgegen ohne voraus gegangene Bestellung eingehen, werden
entweder auf Kosten des Einsenders sofort zurückgesendet werden oder unbeach-
tet auf Gefahr des Einsenders liegen bleiben.
Weimar am 16. Februar 1847.
Großherzoglich Söächsisches Staats-Ministerium,
Departement der auswärtigen T# gelegenheiten.
von Watzdorf.
Bekauntmachungen.
I. Bei der demnächst zu eröffnenden Fahrpost zwischen Apolda und
Jena ist das Personen-Geld auf 6 Silbergroschen für die Meile, für die
Beförderung zwischen beiden Städten also (ausschließlich der mit 6 Pfennigen
zur Erhebung kommenden Einschreibegebühr) auf 12 Silbergroschen festgesetzt
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