Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Regierungs- Blait 
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Rummer F. Weimar. 10. März 1877. 
    
Ministerial--Bekanntmachung. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, Ihre Kaiserliche Hoheit, die 
Frau Großherzogin und Großfürstin, wie der Erbgroßherzog und die Frau 
Erbgroßherzogin K. K. H. H., sind fortwährend mit Zusendungen von litera- 
rischen Erzeugnissen und von Kunstwerken überhauft worden. Auf allerhöchsten 
Befehl werden daher die deshalb bestehenden, zuletzt unter dem 10. März 1840 
öffentlich bekannt gemachten Verordnungen wiederholt erneuert. Zusendungen, 
welche diesen entgegen ohne voraus gegangene Bestellung eingehen, werden 
entweder auf Kosten des Einsenders sofort zurückgesendet werden oder unbeach- 
tet auf Gefahr des Einsenders liegen bleiben. 
Weimar am 16. Februar 1847. 
Großherzoglich Söächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen T# gelegenheiten. 
von Watzdorf. 
Bekauntmachungen. 
I. Bei der demnächst zu eröffnenden Fahrpost zwischen Apolda und 
Jena ist das Personen-Geld auf 6 Silbergroschen für die Meile, für die 
Beförderung zwischen beiden Städten also (ausschließlich der mit 6 Pfennigen 
zur Erhebung kommenden Einschreibegebühr) auf 12 Silbergroschen festgesetzt 
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