Volltext : Deutsches Kolonial-Handbuch.















                                                                                                                                                

                                                    ZOLLTARIF.                                                                 9

2.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltnug  zu

      dienstlichen  Zwecken  eingeführten  Gegenstände.

      Alle  von  christlichen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken-  und
     Heilanstalten  eingeführten  Gegenstände,  die  unmittelbar  den  Zwecken
     des  Gottesdienstes,  des  Unterrichts  und  der  Krankenpflege  dienen.

4.  Alle  Maschinen,  Geräte,  Materialien  und  Betriebsmittel,  welche  un-      mittelbar

  zum  Bau  und  zur  Unterhaltung  von  Wegen,  sowie  unmittel-      bar
  zum  Bau,  zur  Unterhaltung  und  zum  Betriebe  von  Eisenbahnen
      und  sonstigen  Transporteinrichtungen  bestimmt  sind.

5.  Handwerkszeug  und  ähnliche  Gerätschaften,  die  von  Handwerkern

      oder  Künstlern  in  Ausübung  ihres  Berufes  mitgeführt  werden.

6.  Auf  besonderen  Antrag  Anzugs-  und  Heiratsgut  (wie  Haushaltungs-      gegenstände,

  Bekleidungsstücke,  fertige  Wäsche),  welches  zum  Zweck
      dauernder  Niederlassung  und  zum  eigenen  Gebrauch  der  in  das  Schutz-      gebiet
  einwandernden  oder  sich  nach  demselben  verheiratenden  Euro-      päer
  und  denselben  gleichgestellten  Personen  eingeführt  wird.

7.  Handgepäck  europäischer  und  denselben  gleichgestellter  Reisender.

8.  Kleidungsstücke,  Wäsche,  Reiseausrüstungen,  photographische  Appa-      rate

  nebst  kleineren  Mengen  von  Platten,  kleinere  Mengen  von  Ver-      zehrungsgegenständen
    und  dergleichen,  welche  Reisende  zum  eigenen
      Gebrauche  mit  sich  führen.

9.  Getragene Kleidungsstücke getragene Wäsche, sofern sie nicht zum Verkauf eigehen.

10.  Umschließungen und Verpackungsmittel.                                                            
11.  Elfenbein.

12.  Lebende Tiere aller Art einschließlich Geflügel sowie frisches Fleisch, frische und    Kleidungsstücke                   getrocknete  Fische.      

13.  Kautschuk.            

14.  Palmkerne, Palmöl, Kola und andere landwirtschaftliche Produkte  westafrikanischen          Ursprungs.

15.   Sämereien und lebende  Gewächse.           

16.   Korkholz.                
17.   Düngungs- und Desinfektionsmittel.      

18.   Kohlen, Koks und Briketts

19.  Eis.            

20.   Mineralwasser.  
21.   Filter.      
22.   Bauholz, Bausteine, Kalk.

23.   Landwirtschaftliche Maschinen und Ersatzteile, landwirtschafliche Geräte.