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Lfd. Bezeichnung der Karte bezw. Des Herstellers bezw. Verlegers
Nr. oes Bilderbogens Name und Wohnort
160)Dem Zaren ins Stammbuch. Paul Fink, Berlin, Neue Königstr. 61/64
(Firmenzeichen: 8* Nr. 29)
P FB befinden sich in einem auf der
pitze stehenden Rechteckl
161oologisches aus den masurischen Seen. derselbe
(Firmenzeichen: P Nr. 57)
& B
[P P B befinden sich in einem auf der
Spitze stehenden Rechteck "
162| Antwerpen — besetzt. Artur Rehn u. Co., Berlin NW. 21, Alt-(Firmenzeichen:
A. R. u. C. i. B. Nr. 640) moabit 104 ç
163 Serbische Küche“, Besser ne Laus im Topf Wilh. S. Schröder Nachf., Berlin NoO. 43
als gar kein Fleisch. Nr. 117 » *
164Hyänen des Schlachtfeldes. E. Krupa-Krupinski, Kunstverlag O. Winzen, Berlin SW. 29
Bonn
Stettin, den 11. Juli 1915.
347) Dem am 14. Dezember 1891 in Stettin
geborenen jetzigen Schneider Eduard Friedrich Wilhelm
Koczitzky in Stettin ist die Genehmigung!
erteilt worden, den Familiennamen
Finkaß
zu führen.
Stettin, den 10. Juli 1915.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.
348) Die Marinestation der Ostsee in Kiel
gibt folgendes bekannt:
Erstens. Von der deutschen Grenze nach
Norden ist Küsten- und Hochseefischerei uneingeschränkt
verboten.
Zweitens. Südlich des Breitenparallels
von Nimmersatt ist Fischen nur deutschen
Fischern erlaubt. Deutsche Seestreitkräfte haben
Anweisung, alle betroffenen Fahrzeuge russischer
Staatsangehörigen auch aus dem besetzten Gebiet
zu zerstören, deutsche Fischer, die auf Übertretung
betroffen werden, der Bestrafung durch betreffende
Behörde zuzuführen. Die Anordnung wird getroffen
aus militärischen Gründen zur Unterbindung
feindlichen Nachrichtendienstes.
Stettin, den 10. Juli 1915.
Der Regierungs-Präsident.
von Schmeling.
Der Regierungs-Präsident.
der Kaiserlichen Ober-Postdirektion.
349) Bekanntmachung.
In Klein Dievenow wird für die Zeit vom
16. Juli bis 31. August eine Postagentur eingerichtet.
Stettin, den 14. Juli 1915.
Kaiserliche ##ebbirstisn.
Goebel.
anderer Behörden.
350 Beschluß.
Auf Grund des § 2 Abschnitt 4 der Landgemeindeordnuug
vom 3. Juli 1891 und nach Zustimmung
aller Beteiligten genehmigen wir, daß
1. unter Abtrennung von dem Forstgutsbezirk
Rothemühl die demselben bisher
angehörig gewesene Parzelle 710/22, Gemarkung
Rothemühl, belegen im Jagen 98 der
Oberförsterei Rothemühl, in Größe von 8 qm
dem Gemeindebezirk Rothemühl,
. unter Abtrennuug vom Gemeindebezirke
Rothemühl die demselben bisher angehörig
gewesene Parzelle 712/497, Gemarkung Rothemühl,
in Größe von 22 qcm dem Forstgutsbezirke
Rothemühl
einverleibt wird.
Ueckermünde, den 3. Juli 1915.
Der Kreisausschuß.
Schriftleitung im Bureau der Königlichen Regierung in Stettin.
Hierbei der „Offentliche Anzeiger“ und „Sonderbeilage
Druck von F. Hessenland G. m. b. H. in Stettin.
zum Offentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsblatts“.