Erläuterungen
8 700 18 91.
14) Aus Abs. 46% e ibt sich, daß diese Vereinbarun zruns zausdrücklich"
oder „still * e n kann und nur
(Depets) eine mausdr u ckl ich um uß. Nach 8 2 u-r vom 5. # urt
über die Pflichten der ig Aufbewahrung fremder Wertpapiere muß
sie sogar F sein unter der dort bezeichneten Voraussetzung.
ch der Preußischen „Hinterlegungsordnung“" geht
hinte J7. * Geld in das Eigentum des Staates über.
16) "0 607 ff. (sogen. Funspernschierr Verwahrungsvertrag“).
8 701 8 A. Bei diesem dem R ewidmeten Titel sei darauf Aahin=Hieten
daß die ng der Eei — en für zur Seroungeen. senhe
durch § 465 S5GB., r- Haftung der Schiffer für Reis durch
8 iu ff. HG B. und 77, 26 ff. Binnen izissahrtege tz in der
* 7 geordnet ist. — 1 701 ff. regeln nur . Rech 228
E des Wirtes kosten — Pfandrecht des Wirtes darank W— son * i *
mit der üblichen Wie 1 rt wird, * den. ronn- über
g,
n e vhl ob mit oder ohne — WWbrbrrsnt
die " Ekwerbebeigun Perlorderle 2 Fremde zur „Beherbergun r7
aufnehmen lauch die sogen. ur emdenalso
nicht bloße Restaurateure, In * von Caf sés usw. ## n solche n muß
der Gast gegen Paletotmarder"“ selbst st hützen es sei denn, ß
besondere Garderobe eingeri st, in welchem e der Wirt für
die daselbst abgelegten Sachen als „ erwahrer“ gemäß §§ 688 ff. haftet
und zwar in der Regel o ne die Einschränkung des Z 690, da, au
wenn für die Gerderde „nicht besonders“ u zahlen ist, die „ rgütung“ für
die mlwahrung als in den Preisen des 3 taurants enthalten zu erachten ist.
88 701 e unterliegen ferner nicht bloße Stallwirte, Ausspannungen hinr*
der bei ihnen eingestellten Tiere usw. Wenn aber mit einer
astmir #chagt, eine „ usspannung“ verbunden ist, so haftet,
K der Sast 22 er erge enommen hat, der Wirt auch für die eingetellten
Pferde und en. — die Schlafwagen-Gesellf ften als Gastwirte
(rollendes Hotel) anzu ’#“ gu ist dtrreitig; die Frage ürfte zu verneinen.
und nur 1.2 aus dem „ förd erungs-Vertrage“ anzunehmen sein.
s ist nicht gerode achtauartier- nötig e5 genügt auch die kür 6
tffächlohe rwrr Wer bloß an einem * an ersammlu
in einem Gasthause teilnimmt, ist nicht zur iBederdergung aufgenommen.
Dazu gehören au die Sachen, die der Gast am Leibe trägt.
Der bi haftet also auch der acen, — im Gasthause. vgl. ferner
§ 70
4) . Wirt haftet für Verlust oder Beschädigung ale ein drachten
Sachen, gleichviel wer den Schaden verursacht hat oder ##
entstanden ist, sofern er nicht beweist, daß ein Ausnahmefall des 8 701 9 1
Satz 2 oder ein Fall des § 254 (mitwirkendes Verschulden des Gastes) vorliegt.
m letzteren Falle wird besonders zu prüfen sein, welche Sorgfalt“ des
stes „im Verkehr erforderrlich O (§ 276). O senkassen von arterresensternund
Türen, wenn dem Ga ste 700 aus seinem fenlalsen vonP Reisekorbe gestohlen
find, begründet ier ohne weiteres ein zie schulden.
des Gastes“. — Die vorstehend gekennzeichnete str stung des Enstwirtkann
nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze C 8 —
Vereinbarung ermäßigt oder erlassen werden, insbesondere in der
fine hierauf gerichtet Erklärung des Gastwirts vom Gaste N
schweigend angenommen r—i- Jedoch soll, wie das Gesetz zur Be-—
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