Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Bollmacht, fuͤt eine geschriebene, mit inschinß der Reinschrist oder r 
eine gedruckte zu einer ganzen Sache . 8 G 
zu einem einzelnen Akte . 4 Er. 
für ein Substitutorium, ebenfalls mit Einschluß der Reinschrift 4 Gr. 
Wege, nothwendige, innerhalb des Wohnortes, insoweit sie nicht schon 
unter anderen Ansätzen mit begriffen sind — wie z. B. bei den Artikeln: 
Akten-Lesen, Information, Reisekosten, Termine, Unterredung, Verhand- 
lungen — namentlich wegen zu haltender Anfragen und einzuziehender Er- 
kundigungen mit Einschluß des Geschäftes ... ..10Gr 
jedoch in Injurien-Sachen und bei Uebertretungen nur dann, wenn der 
Sachwalter auf ausdrückliches, besonderes Verlangen des Klienten einen 
solchen Weg gemacht hat. Konnte übrigens das Geschäft eben so gut 
und mit geringeren Kosten schriftlich abgemacht werden: so passirt, abge- 
sehen von einem auödrücklichen Verlangen des Gewaltgebers, nur so viel, 
als die Besorgung auf schriftlichem Wege gekostet haben würde.
	        
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