Seite des
J n h a Lt. Regierungs=
Blattes.
Niedergrund in Böhmen. Errichtung einer Zoll-Rezeptur an der dasigen
Eisenbahn-Haltestelle. ...... ......................»..........» 137.
G.
Ober-Baubehörde — Großherzogliche — aufgehoben und deren Ge-
schäfte dem Ober-Baudirektor übertrageen ... .. 7.
Oesterreich (Kaiserthum). Siehe Postvere insvertrag.
Oettern. Siehe Fördern.
Orts-Steuereinnehmer, deren Bestellung .....«......... 18.
Ostheim. Dem dasigen Malzausschlagsamte wird die Besugniß zur Erledi-
gung und Ausfertigung von Uebergangsscheinen aller Art ertheilt. 485.
Ottomanische Pforte — Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen
derselben und den Staaten des deutschen Zollvereins vom Jahre 1840. —
Neue Vereinbarung über den dazu gehörigen Tarifk ........ 374.
4
Pachter. Gesetz über deren Entschädigung für die nach gesetzlicher Bestim-
mung ohne Vergütung in Wegfall gekommenen Berechtigunen 189.
Pässe. Siehe Reisepésse.
Paßkarten der Eisenbahn-Reisenden:
1) Uebereinkunft zwischen dem Großherzogthume und anderen deutschen Staa-
ten über den Gebrauch derselben als Legitimations-Mitte 13-16.
2) Beitritt des Kurfürstenthumes Hessen, des Fürstenthumes Schworzburg-
Sondershausen, der freien Stadt Lübeck und des Herzogthumes Nassau
zu der Uebereinkunft4t:::::: 32. 100.
3) Beitritt der freien Stadt Frankfurt, des grzserggshum -orse und des 113. 114.
Koͤnigreiches Wuͤrttemberg zu der Uebereinkunfft 137.
Patrimonial-Gerichte — vormalige — deren Alten. Siche Akten.
Pensions-Anstalten für die Witwen und Waisen der Amtödiener und 9.
Gendarmen. Nachtrag und Statut ..... ............·........... ,487 —494.
Pfuscher. Die gegen dieselben von den beeinträchtigten Innungen und Zünf-
ten und sonst zu ergreifenden Maßregen 342.
Phoysiker des Amtes und Land-Thierärzte solien gefährliche und seuchen-
artige Krankheiten dem Gemeindevorstande des Ortes und dem Bezirks-Di-
rektor schleunig anzeigegn ..... ....... ......... 347.
Physiker des Amtes sollen:
1) Fälle von unbefugten Handel mit Arzeneimitteln oder mit sogenannten Ge-
256.
heimmitteln bei den Gemeindevorständen zur Anzeige bringen