Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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Inhalts-Uebersicht. 
Allgemeiner Theil. 
Von den Steuerbehörden, §.. 1 — 3. 
Von den Orts-Steuer-Kapitalen und von den Orts-Quoten, F.. 4 — 12. 
Weitere, den ersten und zweiten Theil der Orts-Quote betreffende, gemeinschaftliche Be- 
stimmungen, §.5. 13, 14. 
Besonderer Theil. 
A. Von der Aufbringung des ersten Theiles der Orts-Quote: 
I. Plicht und Frist zur Fatirung des Einkommens, §.. 15 — 19. 
II. Von der Form und dem nothwendigen Inhalte der Fassionen, §.§. 20 — 36. 
Ill. Folgen vernachlässigter oder hinterzogener Fatirung, §.§. 37 — 45. 
IV. Verfahren hinsichtlich der Erforschung und weiteren Behandlung der Steuer- 
hinterziehungen, §.. 46 — 56. 
V. Von den Steuerrollen für den ersten Theil der Orts-Quote und den dazu ge- 
hörigen Ab= und Zugangs-Listen, §.. 57 — 61. 
B. Von der Aufbringung des zweiten Theiles der Orts-Quote: 
I. Von der Verzeichnung der Steuerpflichtigen und von dem Berufe, sowie von 
der Wahl und Ernennung der Steuervertheiler, §.§. 62 — 67. 
II. Allgemeine Bestimmungen in Betreff der Abschätzung der Steuerpflichtigen, 
8. . 68 und 69. 
III. Regeln für die Abschätzung der einzelnen Arten des Einkommens, §.§. 70— 82. 
IV. Von der Beaufsichtigung und Berichtigung der Arbeiten der Steuervertheiler, 
sowie von der Publikation der erfolgten Einschätzungen, und den dagegen 
zulässigen Reklamationen, §.F. 83 — 89. 
V. Von den Steuerrollen für den zweiten Theil der Orts. Quote, §.§. 90 und 91. 
VI. Von den Ab- und Zugängen bei den Steuerrollen für den zweiten Theil der 
Orts-Quote. — Steuerhaftpflicht der Brot= und Lohn-Herren für ihre Diener 
und Gehülfen, §.§. 92 — 97. 
C. Von den Erlassen und Kaduzitäten bei der Einkoimmensteuer, §.§. 98, 99. 
Schlußbestimmung, F. 100.
	        
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