Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Vuhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
2) die Verzeichnisse der über die gesetzmäßige Zeit ungeimpft gebliebenen Kin- 
der bei den Bezirks-Direktoren einreichen 
Pösen — Rittergut — ist dem Gemeindebezirke Schorba einverleibt und sind 
die diesfallsigen Steuern an die Steuereinnahme zu Schorba zu entrichten 
Polizei, deren Handhabung in den von dem Gemeindebezirks-Verbande aus- 
genommenen Grundbesitzugen 
Polizei-Uebertretungen. Die Art und Weise der Crörterung dies- 
fallsiger Anzeigen durch die Polizei= und Justiz-Behörden .. .... 
Portopflichtigkeit und Portofreithum der Gemeindesachen 
Porto-Taxen und Tar-Bestimmungen bei den Posten. Gesetz darüber 
Postboten= Bestellgebühr. Siehe Bestellgebühr. 
Post-Cariol-Wagen, riisbä zweisitziger wische Salzungen und 
Vacha; dessen Errichungg 
Postordnung vom 26. November 1819. Nachmag um 8. 75 buster 
Postsendungen, welche den Spielkartenverkauf betreffen 
Postverbindungen zwischen Eisenach und Eschwege, zwischen Neustadt an 
der Orla und Kahla, zwischen Heiligenstein und Ruhla, zwischen Farnroda 
und Ruhla, zwischen Ilmenau und Schleusingeng ..... ... 
Postvereinsvertrag zwischen Oesterreich und Preußen: 
1) Beitritt der Fürstlich Thurn= und Taxisschen Postverwaltung mit den Po- 
sten des Großherzogthumes zu dem Vertrage 
2) Beitritt der Königlich Hannoverschen Postverwaltung zu demselben 
Preußen (Königreich). 
phen-Linien. 
Pyrmont (im Fürstenthume Waldeck). Das dast ise Nebenzollamit 1 erhält 
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 
R. 
Rechts-Kandidaten; deren Anstellung im Fache der Justiz oder Ver- 
waltung muß die Beschäftigung bei einer höhern Verwaltungsbehörde und 
bei einer Justiz-Behörde vorausgegangen shn ...... ..... . ... 
Regierungs: Blatt — Großherzogliches — Die Gemeindevorstände sol- 
len diejenigen Blätter desselben, sowie der Weimarischen Zeitung und des Ei- 
senachischen Wochenblattes, in denen Verfügungen im Betreff der Steuererhe- 
bung und Kataster-Führung enthalten sind, den Orts-Steuereinnehmern und 
Kataster-Führern unaufgefordert vorlegen . 
2 
  
Siehe Postvereinsvertrag und Telegra- 
  
373. 
17. 
290. 
343. 
292. 
33. 
360. 
111. 
364. 
24. 200. 
284. 
115- 136. 
240. 
293. 
21.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.