ZBuhalt.
Staatsanwaltschaft. Form des Geschastsvertehrs zwischen dieser und
den Gemeindevorständen ..........
Staats-Ministerium. Einsendungen von Mittel. oder unter Beherden
an eins der verschiedenen Ministerial= Departements sind mit genauer Adresse
zu versehen und die etwa beigefügten Akten-Paquete kürzlich zu bezeichnen
Stauts-Ministerium. Nur durch das mit den auswärtigen Angelegen-
heiten betraute Departement desselben können die sämmtlichen Großherzoglichen
Behöorden mit den Gesandtschaften und diplomatischen Asenten Korrespondenz
pflegen .....................
Staatsfchuld Urkunden auf den Inhaber — ußer Lars gesette —
wieder in Kurs zu setzen ist das Stadtgericht Weimar befugt ..... . . . . ...
Stadtgerichte. Auch diese werden unter der Bezeichnung „Justiz · Aemter·
in dem Gesetze über die Zuständigkeit der Gerichte verstanden. .
Steueramt zu Jena. Ueberweisung der Biersteuererhebung im Tmtsbegirke
Jena und des Spielkarten-Debits in Jena an dasselte .. ...».
SteuereinnchmcrdcsOktee,derenBestellung........................
Steuereinnehmer des Ortes. Vorschrift fuͤr dieselben im Betef der
Grund= und Einkommen-Steuer der Auswandernen ...
Steuergesetz fuͤr die Jahre 1851, 1852 und 1853 ............. .. ...
Steuer-Lokal-Kommissionen. Provisorisches Gesetz uber die Wahl
deren Beisitzer Behufs der erstinstanzlichen Entscheidung uͤber Reklamationen
gegen zu hohe Steuereinschaͤtzung, ingleichen uͤber deren Wegegelder ........
Steuer-Termine, deren Ausschreiben für das Jahr 1855
Steuerverfassung des Großherzogthumes. Gesetz darüber.. .
Steuervergütung, welche bei der Ausfuhr von inlandischem Branntwein
gewährt wird » .. .. . ..
Steuer vom Biermalzschrot. Gesetz borüber vom 16. Fobruar 1836.
Nachtrag zu demselben vom 20. März 18155 ......
Steuer vom Einkommen — allgemeine:
1) Gesetz darüber .
2) Verordnung zur Ausführung dieses Gesege .
3) Formulare zu dieser Verordnung unter A, B, C, D, E, F, 6, H.
4) Ministerial-Bekanntmachnn
Streuabgabe in den Groshharzahichen Forsten. Verordnung darüber..
S#tdirende der Gesammt-Universität Jena. Neue Gesetze für dieselben
C.
Tanz-Erlaubnißscheine. Sportel für deren Ausstelling
Telegraphen-Linien zwischen dem Königreiche Preußen und dem König-
reiche Belgien; deren Verbindung —a—t————————□———————————1
Seite des
Regierungs-
Blattes.
359.
200.
202.
138.
138.
486.
18.
501.
95.•99.
243.
7. 101.
55—62.
485.
91. 190.
63-90.
375—394.
395-481.
482.
349358.
203240.
112.
21-23.