Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

ZBuhalt. 
Staatsanwaltschaft. Form des Geschastsvertehrs zwischen dieser und 
den Gemeindevorständen .......... 
Staats-Ministerium. Einsendungen von Mittel. oder unter Beherden 
an eins der verschiedenen Ministerial= Departements sind mit genauer Adresse 
zu versehen und die etwa beigefügten Akten-Paquete kürzlich zu bezeichnen 
Stauts-Ministerium. Nur durch das mit den auswärtigen Angelegen- 
heiten betraute Departement desselben können die sämmtlichen Großherzoglichen 
Behöorden mit den Gesandtschaften und diplomatischen Asenten Korrespondenz 
pflegen ..................... 
Staatsfchuld Urkunden auf den Inhaber — ußer Lars gesette — 
wieder in Kurs zu setzen ist das Stadtgericht Weimar befugt ..... . . . . ... 
Stadtgerichte. Auch diese werden unter der Bezeichnung „Justiz · Aemter· 
in dem Gesetze über die Zuständigkeit der Gerichte verstanden. . 
Steueramt zu Jena. Ueberweisung der Biersteuererhebung im Tmtsbegirke 
Jena und des Spielkarten-Debits in Jena an dasselte .. ...». 
SteuereinnchmcrdcsOktee,derenBestellung........................ 
Steuereinnehmer des Ortes. Vorschrift fuͤr dieselben im Betef der 
Grund= und Einkommen-Steuer der Auswandernen ... 
Steuergesetz fuͤr die Jahre 1851, 1852 und 1853 ............. .. ... 
Steuer-Lokal-Kommissionen. Provisorisches Gesetz uber die Wahl 
deren Beisitzer Behufs der erstinstanzlichen Entscheidung uͤber Reklamationen 
gegen zu hohe Steuereinschaͤtzung, ingleichen uͤber deren Wegegelder ........ 
Steuer-Termine, deren Ausschreiben für das Jahr 1855 
Steuerverfassung des Großherzogthumes. Gesetz darüber.. . 
Steuervergütung, welche bei der Ausfuhr von inlandischem Branntwein 
gewährt wird » .. .. . .. 
Steuer vom Biermalzschrot. Gesetz borüber vom 16. Fobruar 1836. 
Nachtrag zu demselben vom 20. März 18155 ...... 
Steuer vom Einkommen — allgemeine: 
1) Gesetz darüber . 
2) Verordnung zur Ausführung dieses Gesege . 
3) Formulare zu dieser Verordnung unter A, B, C, D, E, F, 6, H. 
4) Ministerial-Bekanntmachnn 
Streuabgabe in den Groshharzahichen Forsten. Verordnung darüber.. 
S#tdirende der Gesammt-Universität Jena. Neue Gesetze für dieselben 
C. 
Tanz-Erlaubnißscheine. Sportel für deren Ausstelling 
Telegraphen-Linien zwischen dem Königreiche Preußen und dem König- 
reiche Belgien; deren Verbindung —a—t————————□———————————1 
  
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
359. 
200. 
202. 
138. 
138. 
486. 
18. 
501. 
95.•99. 
243. 
7. 101. 
55—62. 
485. 
91. 190. 
63-90. 
375—394. 
395-481. 
482. 
349358. 
203240. 
112. 
21-23.
	        
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