Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Seite des 
  
SISn hal t. Negierungs= 
Blattes. 
Wasserbau. Provis. Nachtrag vom 25. Juni 1851 ms dem Vesebe vom 15. 
Mai 1821 uͤber die Verpflichtung zum Wasserbau........................ 285- 289. 
Wege, deren Herstellung und Unterhaltung. ................ ... 94. 
Wegegelder der Mitglieder der Bezirks- Ausschuse und der Sieuer boia 
Kommissionen. Diesfallsige Gesetze ........... .. .. . . .. 33. 243. 
Weimar. Das dasige Steueramt erhaͤlt bie Bisaii z Erledigun von 
Begleitschein .. .. 12. 
Weimar. Das dasige Stadtgericht ist befugt, außer Kurs gesetzte Staats- 
schuld-Urkunden auf den Inhaber wieder in Kurs zu setgeen .. 138. 
Weimarische Zeitung, Siehe Regierungs-Blatt. 
Werths-OQuoten verpfündeter und in der Brandversicherungs-Anstalt ver- 
sicherter Gebäude dürfen nur mit Zustimmung der Pfandglaubiger herabgesebt 
werden ............».....»...........................» 100. 
Werths- Guoten, mit weichen die Ziegeleigebaube in ber Brandverst * 
rungs-Anstalt versichert sind. Verscheit für den V der Herabsebung ie 
ner Quosenn 359. 
Wiedemannsstiftung zu Apolda zur unterstühung armer sleißiger Schul- 
knaben erhält die Rechte einer milden Stiftung ...“.“.-—.“"" 10. 
Witwen und Waisen der Amtsdiener. Nachtrag vom 10. Januar 
1851 zum Statut der Pensions= Anstalt für dieselben vom 5. Dezember 1840 9. 
Witwen und Waisen der Gendarmen. Statut über die Pensions- 
Anstalt für dieselhlen .. ..».. ...487—494. 
Wochenblatt — Eisenachisches. — Siehe Regierungs-Blatt. 
Wochenkinder — so genannte — die Besorgung deren Leichen ist aus- 
nahmsweise den Hebammen gestattet .. ... .... .... .................. 346. 
Württemberg (Königreich), dessen Beitritt zu der Uebereinkunft über den 
Gebrauch der Paßkarten "eeeeesss ·r ee%isg eeeeel lllee sre t 137. 
Wutha. Siehe Postverbindungen. 
3. 
Zahlungsstellen — sämmtliche des Finanz-Departements. — Vorschrift 
im Betreff der Zahlungen des Staats-Fiskus und der Brandversicherungs- 
Anstalt an Gemeinen ...... 114. 
Zeitung — Weimarische. — Siehe Regierungs-Blatt. 
Zeitungswesen. Regulativ über dasselbee 43955501. 
Zeugnisse der Justiz-Unterbehörden und wern zum Gebrauch= 
EEEIIIEIIILEIII 112. 
im Auslande; deren Legalisirng .. 
 
	        
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