Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Vauhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
Ziegeleigebäude: 
1) Gesetz über deren Zulassung zur Theilnahme an der Brandversi icherungs. 
Anstallt ... 
2) Vorschrift fuͤr den Fall des Wiederaustrittes der Ziegeleigebäude aus der 
Brandversicherungs-Anstalt oder der Herabsetzung ihrer versicherten Werths- « 
Quoten..... 
Zoll-Tarif (Vereins-Zolltarif): 
1) Gesetze über Verlängerung des gegenwartigen Zoll-Tarifs und uͤber einige 
Abänderungen desseleieneneenen 
2) Amtliches Waarewverzeichniß zu denselben AAAA .. 
Joll-Tarif — zu dem zwischen der Ottomanischen Pforte und den Staaten 
des deutschen Zollvereines im Jahre 1840 geschlossenen Handels= und Schiff- 
fahrts-Vertrage gehörig — neue Vereinbarung über denselben 
Zünfte, beeinträchtigt durch Pfuscher und Störer. Diesfallsige Maßregeln 
  
281-284. 
359. 
242. 
333-341. 
372. 
374. 
  
342. 
Vorstehendes Repertorium ist zu Folge des bei Errichtung des Groß— 
herzoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 
1817 und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Blatt v. J. 
1817 S. 2 und v. J. 1832 S. 13) bearbeitet und abgedruckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1851. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müller.
	        
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