Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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legen und durchgehende, d. h. nicht abstrümpfende Stücke sind, bezüglich 2 —, 
3—, 6 mal so breit sind, als die Einheit. 
Da nun, wie bereis bemerkt worden, die Einbreitung ohne Rücksicht auf 
die Länge geschiebt, so folgt, daß bei Breiten-Systemen nach dem Ackergehalte 
selbst in einerlei Flurstriemen die /1, /, 3/1 2c. Ackerstücke ebensowenig einen glei- 
chen und bezüglich verbältnißmäßigen wirklichen Flächengehalt baben können, als 
dieß binsichtlich der Stricheln, Sotteln rc. der Fall seyn würde; und es wird 
umsoweniger von einem gleichen, bezüglich verhältnißmäßigen Flächengehalte gleich- 
benamter Grundstücke die Rede seyn können, wenn solche in verschiedenen Flur- 
striemen liegen, weil mit dem Wechsel der Flurstriemen auch hier ein vielfacher 
Wechsel der Längen und eine Aenderung der Breiteneinbeit eintreten kann. 
10. 
Hiernächst sind noch folgende Abnormitäten des Breiten-Systems 
zu erwähnen: 
a) In einzelnen Fluren ist die Benennung Strichel r2c. zwar üblich, allein 
es richtet sich die Breite gleichbenamter Grundstücke eines Flurstriemens 
nach dem alten Ackergehalte. Ein Strichel von 1 3/16 Acker wird alsdann 
um ½/16 breiter als ein Srichel von 1 1/1 Acker. In diesem Falle ist die 
Zerlegung der Flurstriemen in Unterabtheilungen, welche sich soweit er- 
strecken als eben die Breiteneinbei#t gleiche Breite besitzt, erforderlich. 
b) In anderen Fluren findet sich zwar eine regelmäßige Einbreitung nach 
Stricheln, Sotteln 2c., d. b. es haben diese bezüglich gleiche Breite, al- 
lein der alte Ackergebalt weiset Flächengehalte nach, welche eine Verschie- 
denbeit der in einerlei Flurstriemen liegenden Stricheln 2c. vermuthen las- 
sen sollte. Diese Verschiedenbeit der alten Ackergehalte bat nur Bezug auf 
die Strümpfungen, indem diese in solchen Fällen aus ungleichen Thei- 
lungsverbältuissen bervorgegangen sind. So kann z. B. der Strichel A 
in zwei Theile abgestrümpft seyn, welche sich verhalten wie 11:: 5, und es 
sind im Flurbuche bezüglich 1/16 und #/16 Acker, für den ganzen Strichel 
also 1 Acker eingetragen; der anliegende und jenem ganz gleiche Stri- 
chel B aber ist in drei Theile abgestrümpft, welche sich verhalten wie 
4:825 und es sind im Flurbuche bezüglich /1, ½ und 5/16 Acker, für 
den ganzen Strichel also 1 /16 Acker eingetragen. Also sind, obschon die 
Strichel A und B ganz gleiche Größe haben, in dem Flurbuche doch 
verschiedene Flächengebalte, bezüglich 1 Acker und 1/16 Acker, dafür er-
	        
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