Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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sichtlich. Hier können natürlich die 3/16 Acker des Strichels A mit den 
/16 Ackern des Strichels B nicht gleiche Größe haben, sondern es müs- 
sen sich deren Längen verhalten wie /16: 5/17 = 17: 16, weil im 
ersten Strichel die Abstrümpfung nach 16teln, im andern aber eigentlich 
nach 17t#eln geschehen ist. In solchen Fluren pflegt man zu fragen, in 
welcher Ackerlänge dieses oder jenes Grundstück liege? weil hiervon das 
Maß der Strümpfungen abhängt. Leider finden sich in den alten Flur- 
büchern die Strümpfungen nicht immer als solche angegeben, sondern 
es sind dieselben mit durchgehenden Stücken in fortlaufender Nummer 
und überhaupt als breitend eingetragen. In solchem Falle ist man nur 
durch Vergleichung des Ackergehaltes aller Stücke von gleicher Benennung 
nachzukommen im Stande und durch Ermittelung der gegenseitigen Lage 
der Nummern des betreffenden Flurstriemens. 
  
Hierher gehören drei Blätter Lithographieen als: Beilage II, zu Beilage II und Beilage 
III, welche die Seitenzahlen 163, 164 und 165 bilden.
	        
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