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Ministerial-Bekanntmachung.
Es ist wiederholt vorgekommen, daß Einsendungen, welche von Mittel-
oder Unter-Behörden an eins der verschiedenen Ministerial-Departements gemacht
worden, wegen ungenauer Adresse zunächst an ein Departement gelangt sind,
für welches sie nicht bestimmt waren. Da hierdurch leicht Geschäftsverzöge-
rungen und Störungen entstehen können: so haben von nun an alle Großher=
zogliche Mittel= und Unter-Behörden ihre Einsendungen an das Großherzogliche
Staats-Ministerium so zu adressiren, daß das betreffende Departement, an wel-
ches die Einsendung gelangen soll, genau angegeben ist, und sind den Eingaben
besondere Akten-Paquete beigefügt, so ist auch auf letzteren das betreffende
Departement kürzlich zu bezeichnen.
Weimar am 21. Mai 1851.
Großherzoglich Sächsches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß mit landesherrlicher Genehmi-
gung mittelst des Ruhla-Eisenacher Postwagens auch Personen für die Strecke
zwischen Heiligenstein (Thal) und Ruhla, zwischen Farnroda und
Ruhla, sodann von und nach den zwischen Eisenach und Wutha gelegenen
Unterwegsorten nach und von Heiligenstein oder Ruhla befördert werden.
Das Personengeld beträgt sür die Strecke zusscen Heiligenstein und
Ruhla . .«toschen,
zwischen Farnroda und Ruhla ... .. 6 Groschen,
von den zwischen Cisenach und Wutha eiegenen Orten nach Heiligenstein oder
Ruhla 3 Groschen.
Weimar am 19. Mai 1851.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
Helbig.