Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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. 119. Anmeldung der Forderungen. 
. 120. Einrede der Minderjaͤhrigkeit. 
. 121. Arglistiges und leichtsinniges Schuldenmachen. 
122. Verheimlichung der Wechsel. 
. 123. Verfahren in Schuldsachen. 
124. Arrest= Legung auf die Abgangszeugnisse. 
125— 129. Exekution, Stadt-Arrest, Schuld-Karcer. 
Dritter Abschnitt. 
Aufhören des akademischen Bürgerrechtes. 
130. Erlöschen desselben. 
131. Thätlich erklärte Aufgebung desselben. 
132. Folgen solcher Aufgebung. 
133. Temporäres Erlöschen. Erneuerung der Immatrikulation. 
134. Verlust des akademischen Bürgerrechtes. 
135. Ermatrikulation und deren Folgen. 
Bekannutmachung. 
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 30. April d. J. 
(Nr. 17 des Reg. Bl.) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß 
vom 1. d. M. an auch die Königlich Hannoversche Postverwaltung dem 
deutsch-österreichschen Postvereine beigetreten ist. 
Weimar am 6. Juni 1851. 
Grobßherzoglich Sächsische Ober-Vostinspektion. 
Helbig.