Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

VBuhalt.

Seite  des
Regierungs=Blattes.


 

A.

Abgaben.  Provis.  Gesetz  im  Betreff  der  aus  dem  guts=  und  schubhert.
then  Verbande  fließenden  persönlichen  Abgaben  und  Leistungen
Accessisten,  welche  als  beurlaubt  bei  einer  Verwaltungsbehörde  oder  einem

Anwalte  beschäftigt  sind,  dürfen  ihre  Arbeitsstelle  nicht  ohne  vorherige  Genehmigung
  des  ihnen  vorgesetzten  Kreisgerichtes  verlassen  oder  verändern
Abten  der  vormaligen  Patrimonial-Gerichte,  welche  zu  den  Privat=  und
Familien-Archiven  der  Gerichtsinhaber  gehörten,  sollen,  sofern  sie  mit  an
die  Großherzoglichen  Justiz-Behörden  übergegangen  sind,  von  diesen  zurückgegeben,
  oder  auch  Behufs  etwaiger  Reklamation  die  Durchsicht  der  Großherzoglichen
  Archive  gestattet  werdn  ..“  ......  ...
Amtsdiener-Witwen  und  Waisen.  Nachtrag  vom  10.  Januar
1851  zum  Statut  der  Pensions=  Anstalt  für  dieselben  vom  5.  Dezember  1840
Amts-Physiker.  Siehe  Physiker.
Apolda.  Wiedemanns-  Stistung  daselbst  zur  Unterstützung  armer  slehe
Schulknaben  erhält  die  Rechte  einer  milden  Stiftunng
Appellations-Gericht,  dessen  Zuständigkeit  in  Sportelsachen,  soweit
Sporteln  oder  Separat-Gebühren  in  Verwaltungs-Angelegenheiten  erwachsen
Arnstadt.  Das  dasige  Schwarzburgsche  Steueramt  erhält  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  ausländische  Garne  und  Südfrüchte
Arzeneimittel.  Der  unbefugte  Handel  mit  denselben  oder  mit  nogenannten
Geheimmitteln  soll  von  den  Amts-Pyysikern  den  Gemeindevorständen  angezeigt
  wedden.  .....  ....
Arzenei:  Taxze.  Preisveränderungen  in  derselben  ............  ....  .  .  ...
Auditoren.  Siehe  Accessisten
Auswandernde,  deren  Grund=  und  Einkommen-Steuer.  Diesfallsige
Vorschrift  für  die  Steuereinnehmer  ............

B.

Bärenstein  im  Königreiche  Sachsen.  Das  dasige  Nebenzollamt  zweiter
Klasse  wird  in  ein  solches  erster  Klasse  verwandellllttttt  .  ..

Bebra  im  Kurfürstenthume  Hessen.  Die  dasige  Uebergangsstelle  erhält  die
Befugniß  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  von  Wein  und  Taback,  sowie
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  diese  Artikel

Belgien  (Königreich).  Siehe  Telegraphen-Linien.

Bensheim  (Großherzogthum  Hessen).  Die  dasige  Ortseinnahme  erhält  die
Ermächtigung  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinn  ...

 

371.

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