Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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2) vom 30. Oktober 1846 (Reg. Bl., S. 143) betreffend die Abänderung 
mehrer Tarif-Sätze und zwar: 
a) in der zweiten Abtheilung: der Sätze für rohe Baumwolle und 
Baumwollengarn (Pos. 2), Farbehölzer (Pos. 5.), geknoppertes Eisen 
(Pos. 6), Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren (Pos. 22), 
Vieh (Pos. 39); 
b) in der dritten Abtheilung des Transitzoll-Satzes für Talg; 
3) vom 8. Juni 1847 (Reg. Bl., S. 136) betreffend den Eingangszoll 
von Oel in Fässern (Pos. 26); 
4) vom 10. Dezember 1847 (Reg.-Bl., S. 269) betreffend die Ermäßi- 
gung des Durchgangszolles für die auf der oberschlesischen Eisenbahn 
über Myslowitz ein= und links der Oder, oder durch die Odermündun- 
gen ausgehenden, oder in umgekehrter Richtung transitirenden Waaren, 
ingleichen den Durchgangszoll für den Transit zwischen Myslowitz und 
Oderberg; 
5) vom 26. Februar 1849 (Reg. Bl., S. 38) betreffend den Wegfall der 
bisherigen Zollermäßigung für die ungereinigte Soda; 
6) vom 22. Juni 1850 (Reg. Bl., S. 585) betreffend die Zoll= und 
Steuer-Sätze von Zucker und Syrop vom 1. September 1850 bigs 
dahin 1853, 
im Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Oktober 1851 an, — mit Aus- 
nahme der unter Ziffer 15 und 17 nachstehend aufgeführten Tarif-Aenderun- 
gen, welche nach dem Gesetze vom 11. Juni dieses Jahres (Reg. Bl., S. 242) 
schon vom 1. August 1851 an eintreten — gleichfalls bis auf Weiteres, in 
Wirksamkeit treten sollen. 
Erste Abtheilung des Tarifs. 
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen sind, treten fol- 
gende, bisher in dem Tarife nicht namentlich aufgeführten Artikel hinzu: 
Eisenrostwasser, Moos, Erdnüsse (Erdpistazien), Kupferasche, Streulaub 
und Kleie. 
Außerdem werden folgende, dermalen in der zweiten Abtheilung des Tarifs 
stehenden Artikel der ersten Abtheilung zugewiesen, mithin von jeder Ab- 
gabe befreit: