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nur dann erst, wenn eine solche Nachweisung beigebracht worden, dem einen
oder dem andern Antrage Statt zu geben ist.
Weimar am 5. September 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums. «
Thon.
III. Auf dem Grunde höchster Genehmigung ist dem Schriftgießer Carl
Hanemann zu Jena auf die ausschließliche Anwendung einer von ihm erfunde-
nen Letterngießmaschine, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich zu betrachten
ist, ein Privilegium für den Zeitraum von fünf Jahren, von dem heutigen
Tage an gerechnet, auf das gesammte Staatsgebiet des Großherzogthumes
Sachsen ertheilt worden.
Nachdem 2c. Hanemann die in diesem Sinne vollzogene Urkunde unter dem
heutigen Tage zugefertigt worden ist, wird solches hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht. Weimar am 10. September 1851.
Erstes Departement des Grosherzoglich Sächfischen
Staats-Winisterinms, Wbtheilung B.
In Abwesenheit des Departements-Chefs.
Thon.
Bekannutmachung.
Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist vom
1. dieses Monats ab der zweispännige Personen-Postwagen, welcher bisher täg-
lich zwischen Vacha und Salzungen cursirte, eingegangen. Gleichzeitig aber ist
an die Stelle desselben ein einspänniger zweisitziger Cariol-Wagen getreten,
welcher täglich zwischen sechs und sieben Uhr Morgens von Vacha abgehen und
gegen eilf Uhr Vormittags von Salzungen dahin wieder abfahren soll.
Für die nach Herrenbreitungen, Meiningen u. s. w. Reisenden wird durch
Anschluß an den Eisenach-Meiningenschen Cours auf der Station Witzelroda
gesorgt werden.
Das Personengeld für die erwähnte Cariol-Post ist auf fünf Silbergro-
schen für die Meile, jedoch ohne Ermäßigung der Taxe bei Kindern, bestimmt,
auch sind erforderlichen Falles Beichaisen zu stellen.
Diese Cours-Veränderung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. September 1851.
Großherzoglich Ssche Ober-Postinspektion.
elbig.