Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Kegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eifenach. 
  
Nummer 35. Weimar. 4. Oktober 1851. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, die nachste- 
hend in der deutschen Uebersetzung abgedruckte, unter dem 20. Mai d. J. 
abgeschlossene Additional-Konvention zu dem Handels= und Schifffahrts-Vertrage 
vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handels- 
Vereines einerseits und dem Königreiche Sardinien andererseits ratificirt wor- 
den und die Auswechselung der gegenseitigen Ratifikations-Urkunden zu Berlin 
erfolgt ist: so wird diese Konvention zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 26. September 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
Seine Majestät, der König von Preußen, sowohl für Sich und in Ver- 
tretung der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souverainen Län- 
der und Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luxemburg, der Großher= 
zoglich Mecklenburgschen Enklaven Rossow, Retzeband und Schönberg, 
des Großherzoglich Oldenburgschen Fürstenthumes Birkenfeld, der Herzog- 
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