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II. Es ist zeither öfters der Fall vorgekommen, daß von denfenigen Orts-
Steuereinnahmen im Großherzogthume, welchen der Spielkartenverkauf mit über-
tragen ist, die aus solchem Verkaufe eingehobenen Gelder durch die Post an
den Spielkarten-Fabrikanten Knaut allhier unter portofreier Rubrik eingesendet
worden sind.
Da jedoch nach den bestehenden Einrichtungen der Spielkarten-Debit in
den Großherzoglichen Landen und dasjenige, was damit in weiterem oder engerem
Zusammenhange steht, insoweit als der Staat nicht selbst unmittelbar dabei be-
theiligt erscheint, lediglich das Interesse des gedachten Knaut berührt und folg-
lich das den staatsdienstlichen Postsendungen vertragsmäßig zustehende Portofrei=
thum keineswegs darauf zu beziehen ist: so werden die betreffenden Einnahme-
stellen auf dieses Verhältniß hierdurch besonders aufmerksam gemacht.
Weimar am 13. September 1851.
Orittes Departement des Großherzoglich Sächfichen
Staats-Ministeriams.
Thon.
IIII. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Oktober
1848 (S. 291 des Reg.-Blattes v. J. 1848), den Bau der Friedrich-Wil-
helms-Nordbahn betreffend, wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten ge-
bracht, daß, nach Versetzung des bisherigen Großherzoglichen Kommissars zur
Leitung der Verhandlungen über Enteignung von Grundbesitz und Rechten für
jenen Bau, die Fortführung und Vollendung der demselben übertragen gewese-
nen Geschäfte in den Fluren Großensee, Unternsuhl und Gerstungen dem Groß-
herzoglichen Justiz-Amtmann Ratenbacher in Gerstungen übertragen worden ist.
Weimar am 22. September 1851.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächftschen
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B.
Für den Departements-Chef.
K. Wirth.