Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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Ministerial-Bekanutmachung. 
Die Handel= und Gewerbetreibenden im Großherzogthume werden un- 
ter Bezugnahme auf §. 14 des Zollgesetzes vom 1. Mai 1838 hiermit be- 
nachrichtigt, daß das amtliche Waarenverzeichniß zum Vereins-Zolltarife für die 
Zeit vom 1. Oktbr. d. J. ab (Seite 333 des diesjährigen Regierungs-Blattes 
Nummer 32) im Durucke erschienen, auch demselben zugleich dieser Tarif selbst 
mit beigefügt ist, und daß gedachtes Verzeichniß nicht nur bei den Großherzoglichen 
Steuerämtern und Steuer-Recepturen auf Begehren eingesehen werden kann, son- 
dern daß demnächst auch einzelne Eremplare davon bei der Kanzlei des unter- 
zeichneten Ministeriums verkäuflich zu haben sind und von da aus, wenn es 
gewünscht wird, durch Vermittelung der betroffenen Steuerhebestellen, die sich 
der Uebernahme und Ausführung diesfallsiger Bestellungen zu unterziehen haben, 
um den Preis von 15 Sgr. für das Eremplar bezogen werden können. 
Weimar am 16. Oktober 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsschen 
Staats-Ministeriums. 
Thon.
	        
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