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sowie die offen übergebenen Fassionen einverleibt werden — sind zugleich der Nach-
richt halber beglaubigte Verzeichnisse von denjenigen Beträgen der Kapital-Zinsen
und Leibrenten zu bringen, welche mittelst versiegelt übergebener Fassionen
angemeldet worden sind. Es werden diese Verzeichnisse auf dem Grunde der
Aufschriften dieser Fassionen mit Angabe der Namen jedes Fatenten gefertigt.
Die versiegelt überreichten Fassionen selbst hat das Rechnungsamt demnächst, ge-
treunt von den Akten, verwahrlich zu hinterlegen.
Das Weitere über die Einrichtung der Steuerrollen für den I. Theil der S#-
Orts-Quote ergiebt das unter D beiliegende Formular.
Namentlich ist dabei zu beachten:
1) daß, wenn eine und dieselbe (physische oder juristische) Person mit mehre-
ren Steuer-Kapitalen von verschiedenen Einkommenarten in Frage ist, jedes
solche Steuer-Kapital in der dazu bestimmten Kolumne zunächst einzeln, sodann
aber, in der zunächst folgenden Kolumne, der Gesammtbetrag dieser mehreren
einzelnen Steuer-Kapitale in Einer Summe einzutragen ist. Erscheint hingegen
bei einer Person bloß Ein Steuer-Kapital, so ist auch dieses zunächst in die dazu
geordnete Kolumne, zugleich aber — um das zum I. Theile der Orts-Quote
beitragspflichtige Gesammt-Steuerkapital jedes Gemeindebezirks gehörig summiren
zu können — auch in die letztere Kolumne einzuzeichnen.
2) In der für Bemerkungen bestimmten Kolumne sind die Blätter der be-
züglichen Spezial-Akten anzugeben, woselbst die betreffende Fassion oder der
sonstige Nachweis über jedes in der Rolle erscheinende Individual-Steuerkapital
ersichtlich ist.
3) Am Schlusse einer jeden Rolle wird die Total-Summe sämmtlicher in
dieselbe eingetragener Individual-Steuerkapitale gezogen und auf diese Weise
das Orts-Einkommensteuer-Kapital I. Theiles dargestellt, von welchem die
für diesen Theil der Orts-Quote ausgeschriebene Anzahl von Pfennigen für je-
den Thaler (vergl. §. 9 des Gesetzes) in dem einzelnen Gemeindebezirke, zu-
nächst für das erste Semester des ersten Jahres der jedesmal laufenden Fi-
nanz-Periode, das erstemal für das I. Semester des Jahres 1852, aufzubringen ist.
Sind auf diese Weise die Koncept-Rollen ordnungsmäßig zu Stande ge-
bracht, so wird eine Reinschrift von einer jeden angefertigt und unter Beifü-