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7) an toskanischem, modenesischem oder parmaischem Porto 1 Kr. C. M.
für jedes Zollloth
zu erheben.
Für Briefe mit angehängten Mustern, welche den im Postvereins-Verkehre
geltenden Bestimmungen entsprechen, wird für je zwei Loth die einfache Taxe
für gewöhnliche Briefe erhoben. Derartige Sendungen nach und aus Toskana
müssen, wenn die Porto-Ermäßigung Platz greifen soll, bei der Aufgabe frankirt
werden.
Das toskanische, modenesische und parmaische Porto wird nach dem
Verhältnisse von 40 Kr. C. M. = 14 Sgr. reducirt und Bruchtheile auf den
nächsten 1/4 Sgr. abgerundet.
Hinsichtlich der Progression für schwerere Briefe, der rekommandirten Briefe,
der Retour-Sendungen, sowie der nachgesendeten Briefe, gelten die Bestimmun-=
gen des Postvereins-Vertrages.
C. Den Briefpost-Verkehr mit dem Kirchenstaate betreffend.
1) Die Sendungen zwischen dem Großherzogthume und dem Kirchenstaate
werden, wenn nicht der Absender eine andere Route vorschreibt, durch Vermit-
telung der Oesterreichischen Posten befördert.
Eine Beförderung auf dem in der Regel die schnellste Beförderung ge-
währenden Wege durch die Schweiz kann, da die römische Ober-Postbehörde
bis jetzt die Einziehung eines schweizerischen Transit-Portos abgelehnt hat, nur
bei frankirten Briefen nach und unfrankirten Sendungen aus dem Kirchenstaate
Statt finden.
2) Die Taxirungs-Bestimmungen sind die nämlichen, wie für den Briefpost-
Verkehr mit Toskana, jedoch ohne die für Briefe mit Waarenproben für den
Verkehr mit Toskana bestehende Zwangs-Frankatur. Ein schweizerisches Transit=
Porto (in den unter A, 2 angegebenen Sätzen) wird nur dann erhoben, wenn
eine Beförderung durch die Schweiz wirklich Statt findet.
D. Den Briefpost-Verkehr mit dem Koönigreiche Sardinien betreffend.
1) Die Briefpost= Sendungen zwischen dem Großherzogthume und Sardinien
werden, insofern der Absender keine andere Route bezeichnet hat, durch Ver-
mittelung der schweizerischen Posten befördert.
2) Die Briefpost-Sendungen können (mit den unter Nr. 5 und 6 angege-
benen Ausnahmen) unfrankirt oder ganz frankirt abgesendet werden.
3) Die Taxe für gewöhnliche Briefe beträgt im einfachen Satze:
a) an deutschem Porto 3 Sgr.,
b) an schweizerischem Porto 2 Sgr.,
P) an sardinischem Porto 13/4 Sgr.