ZRuhalt.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
Meiningensche Forst-Strafgesetzgebung, deren Ersteckung auf
die Zillbacher Rezeß= Waldungen ..........................
Militärische Hülfe, deren Requirirung zur Vollziehung gerchricher oder
polizeilicher Anordnungen“ .......................... .................. .
Mißwachs. Verordnung wegen Sirurterlaft bei dessen Eintritt
Mobilien, deren Würdernngnggg
Munz-Konvention — allgemeine — v. J. 1838. Beitritt der 4
gierungen von Braunschweig, Hannover und Oldenburg zu derselbbrn.
Münzsorten. Die Geltung einiger bei Zahlungen an die Staatskassen
N.
Nachdruck und Nachbildung von schriftstellerischen und künstlerischen
Werken. Berichtigung des Staatsvertrages mit der Krone Frankreich wegen
gegenseitigen Schutzes gegen Erstrter
Neuenburg im Großherzogthume Baden. Verwandlung des dasigen Neben-
zollamtes erster Klasse in ein Nebenzollamt zweiter Klasse
Noppen gewebter wollener Stoffe. Das dem Fabrikanten Labbez in Frank-
reich hierüber ertheilte Erfindungs-Patntntntntt ..... .... ..
O.
Obligationen au porteur. Die Ausgabe der zu denselben gehörigen
Talons und Zins-Konpons für den Eisenachschen Kreiessss4
Obstmost. Siehe Bier.
Obstwein. Siehe Uebergangssteuerpflichtige Gegenstäánde.
Olbdenburg — Großherzogthum — Siehe Münz-Konvention.
Ostheim. Siehe Kataster-Führung.
Pfänder. Siehe Bank.
Pfarr= Kollaboratoren, Pfarr-Substituten und Pfarr-
Vikarec. Verordnung über deren Stellung vor ihrem Eintritte in ein
wirkliches Pfarrunt. .................................
231—235.
129.
237—243.
414.
26.
396.
292.
218.
201.
353.
171.