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Artikel 1.
Die wegen des Beitritts Seiner Majestät des Königs der Niederlande,
Großherzogs von Luxemburg mit dem Großherzogthume Luxemburg zu dem Zoll-
Systeme Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereines am 8. Februar 1842
und 2. April 1847 abgeschlossenen Verträge sollen bis zum letzten Dezember
1865 in Kraft bleiben.
Artikel 2.
Soweit nach den bisherigen Erfahrungen einzelne Abänderungen, Ergän-
zungen und nähere Bestimmungen der bisherigen Vereinbarungen erforderlich
erscheinen, sind deshalb besondere Verabredungen getroffen worden.
Artikel 3.
Sofern der gegenwärtige Vertrag nicht spätestens zwei Jahre vor dessen
Ablaufe gekündigt wird, soll derselbe auf zwölf Jahre und so fort von zwölf
zu zwölf Jahren als verlängert angesehen werden.
Derselbe soll alsbald sämmtlichen betheiligten Regierungen vorgelegt, und
sollen die Ratifikations-Urkunden mit möglichster Beschleunigung, spätestens aber
bis zum 31. Januar 1854 zu Berlin ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwär-
tigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt.
So geschehen Berlin am 26. Dezember 1853 und Luxemburg am
31. Dezember 1853.
(gez.) Friedrich Leopold Alexander Max Wepdelin Paul
Henning. Philipsborn. Jurion. von Scherff.
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II. Nachdem die bisherigen Landtags-Abgeordneten: geheimer Staatsrath Carl
Thon zu Eisenach, Bezirks-Direktor und Kammerherr Carl von Schwendler
daselbst und der Amts-Aktuar Eduard Wuttig zu Berga ihr Mandat nieder-
gelegt haben, der Abgeordnete der größeren Grundbesitzer, Rittergutsbesitzer
Wilhelm Lochmann zu Vieselbach aber mit Tode abgegangen ist, hat die Neu-
wahl von vier Landtags-Abgeordneten Statt gefunden und nach den vorliegenden
Berichten der betreffenden Wahl-Kommissare folgendes Ergebniß geliefert.