Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogehum 
Sachsen--Weimar. Eisenach. 
Nummer 20. Weimar. 12. Abvril 1854. 
Minißersal. S##an##wachungen. 
1. Auf dem Grunde höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des 
Großherzogs, ist dem Fabrikanten Jean David Labbez zu Sains in Frankreich 
auf diesfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf eine eigenthümliche, bei 
dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung und Beschreibung nach- 
gewiesene Vorrichtung zum Noppen gewebter wollener Stoffe für die Dauer 
von fünf Jahren, vom heutigen Tage an gerechnet, mit der Wirkung, daß Nie- 
mand ohne vorher erlangte Zustimmung des Patent-Inhabers diese Vorrichtung 
zu benutzen berechtigt ist, ohne daß aber Jemand in der Benutzung bekannter 
Vorrichtungen zu dem fraglichen Zwecke behindert werden soll, für den Umfang 
des Großherzogthumes ertheilt worden, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß 
das Patent dann als erloschen zu betrachten seyn würde, wenn die bleibende Aus- 
führung und Anwendung der Erfindung im Großherzogthume nicht binnen Jah- 
resfrist nachgewiesen seyn wird. 
Auch ist bei Bewilligung des Patentes die Neuheit und Eigenthümlichkeit 
der Erfindung im Sinne der laut der Bekanntmachung vom 3. März 1843 
(Regierungs-Blatt vom Jahre 1843 S. 13, 14, 15) in den Zollvereins-Staa- 
ten bei Erfindungs-Patenten und Privilegien zu beobachtenden Grundsätze aus- 
drücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 25. März 1854. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf. 
34 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.