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II. Es'ist mehrmals vorgekommen, daß Gemeindevorstände die von dem
unterzeichneten Staats-Ministerium verfügte Einlieferung von Geisteskranken in
die Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena ohne Weiteres unterlassen
haben, wenn solche unnöthig geworden zu seyn schien. Da jedoch ein derarti-
ges Verfahren mit verschiedenen Unstatten verknüpft ist, so werden die Gemein-
devorstände hierdurch angewiesen, in jedem Falle, wo ihnen die angeordnete Ein-
lieferung eines Geisteskranken in die gedachte Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt
später nicht mehr nothwendig oder zulässig erscheint, für ungesäumte berichtliche
Anzeige anher, bezüglich durch den Großherzoglichen Bezirks-Direktor zu sorgen
und dabei die Gründe, aus welchen von der Einlieferung abzustehen seyn möchte,
unter Beifügung eines geistlichen und eines ärztlichen Gutachtens, gehörig an-
zuführen.
Weimar am 30. März 1854.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
Für den Departements-Chef.
von Helldorff.
III. Nach Artikel 169 der mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tretenden
revidirten Gemeindeordnung vom 18. Jannar 1854 hat das Großherzogliche
Staats-Ministerium dafür zu sorgen, daß die Listen der Stimmberechtigten in
den Gemeinden mit Angabe der Zahl der jedem Einzelnen gebührenden Stim-
men zeitig aufgestellt werden und daß von den dermaligen Mitgliedern des Ge-
meinderathes so viele austreten, als erforderlich sind, um die Anzahl der Zu-
rückbleibenden auf die Hälfte des nach Artikel 66 jenes Gesetzes zulässigen
Maßes zurückzuführen.
Zu Ausführung dieser Bestimmung und sonst wird Folgendes hierdurch
verordnet:
8. 1.
Von denjenigen Gemeindevorständen, deren Bezirke bio zu 2000 Einwoh-
ner umfassen, ist nach Anleitung des Artikels 52 der revidirten Gemeindeord-
nung unverweilt ein Verzeichniß der Stimmberechtigten in der betreffenden Ge-
meinde unter Angabe des vollständigen Vornamens und Zunamens der einzelnen
Stimmberechtigten und der Zahl der ihnen gebührenden Stimmen dergestalt
aufzustellen, daß dasselbe durch Nachtragung der vorkommenden Veränderungen